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Beiträge für die „Kleinen“

Grünes Licht der Landesregierung: Kleine Unternehmen können nun um die Gewährung von Beiträgen für das Jahr 2025 für Investitionen ansuchen.

Auf Vorschlag von Landesrat Marco Galateo hat die Landesregierung  den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für das Jahr 2025 für die Gewährung von Beiträgen an kleine Unternehmen für Unternehmensinvestitionen genehmigt.

Ziel der Maßnahme ist es, den Unternehmen eine bessere Investitionsplanung zu ermöglichen, indem die Frist für die Einreichung der Anträge vorgezogen wird. „Derzeit stehen drei Millionen Euro zur Verfügung, aber wir werden versuchen, diesen Betrag auf fünf Millionen zu erhöhen“, betont Galateo.

Förderfähig sind Klein- und Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten), die im Bereich des Handwerks, des Handels und der Dienstleistungen tätig sind. Die Mittel ermöglichen es den Begünstigten beispielsweise, Geld in die Eröffnung oder Erweiterung eines Betriebs oder in die Umstellung des Produktionsprozesses zu investieren.

Anträge an die Abteilung Wirtschaftsentwicklung können ausschließlich online über myCivis vom 4. November 2024 bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden; die Rangliste wird bis zum 31. Mai 2025 genehmigt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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