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Aufschub für Twenty

Foto: Twenty

Die für Dienstag angesetzte Verhandlung vor der Kassation zum Fall Twenty wurde auf den 18. Februar vertagt. Es ist die bereits zweite Verschiebung.

von Thomas Vikoler

Zeit ist Geld. Diese Binsenwahrheit bestätigt sich auch im komplexen Rechtsstreit zum Fall Twenty, zu dem es nach bald 13 Jahren immer noch keine endgültige Entscheidung gibt. Es geht um die Frage, ob die Zuweisung von 20.000 Quadratmeter Detailhandelsfläche als Landeseinkaufszentrum an die Podini Holding im Jahr 2011 sowie die dazugehörige Baugenehmigung der Gemeinde Bozen rechtens sind oder nicht.

Ein Urteil des Staatsrates beantwortete sie im Herbst 2022 mit Nein, alle dazugehörigen Beschlüsse und Genehmigungen wurden annulliert. Dennoch durfte die Hälfte des Einkaufszentrums, die als Landeseinkaufszentrum deklariert ist, weiter betrieben werden. Die Eigentümer- und Betreibergesellschaft legten innerhalb der Sechs-Monats-Frist Kassationsbeschwerde ein.

Diese ist bisher nicht behandelt worden, denn die für gestern angesetzte Verhandlung vor der zuständigen Sektion wurde kurzfristig auf den 18. Februar 2025 vertagt.

Den Grund nennt Dieter Schramm, Anwalt der Podini Holding in diesem Verfahren: Der Berichterstatter des Falles sei verhindert und könne deshalb nicht an der Verhandlung teilnehmen. Ein Grund für eine Vertagung.

Es ist nicht die erste zur Causa Twenty. Bereits im Februar dieses Jahres hätte es eine Verhandlung geben sollen, die dann aber auf den 8. Oktober vertagt wurde. Durch den Aufschub gewinnt das Twenty ein weiteres halbes Jahr gesicherten Betriebes, gleichzeitig eine Beschäftigungsgarantie für die rund 500 Angestellten, die in den Geschäften des Landeseinkaufszentrums tätig sind.

Sollte die für den 18. Februar angesetzte Verhandlung tatsächlich stattfinden, ist laut Schramm mit einem Urteil innerhalb weniger Tage bzw. Wochen zu rechnen. Wird das Staatsratsurteil von der Kassation bestätigt, der Rekurs der Podini Holding also abgewiesen oder für unzulässig erklärt, müsste eine Teilschließung die Folge sein. Wird das Urteil des Staatsrats hingegen, wie beantragt, aufgehoben oder eine erneute Prüfung des Falles angeordnet, geht der Betrieb ungestört weiter.

Auf jedem Fall eine heikle Angelegenheit, weil nicht nur für die Eigentümer- und Betriebsgesellschaft sehr viel auf dem Spiel steht.

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