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Wahrheit im Blut

Foto: 123rf

Das 16-jährige Opfer einer Entführung und Vergewaltigung in Bozen hat die Vorwürfe gegen den mutmaßlichen Täter bestätigt. Nun folgt ein Gutachten.  

von Thomas Vikoler

Sie war laut eigener Aussage 48 Stunden in der Gewalt eines Mannes, der sie (zufällig oder nicht) an einer Bozner Bushaltestelle in seinem Auto mitgenommen hatte, um mit ihr zu einer Techno-Party im Trentino zu fahren.

Nun ist die junge Frau – eine 16-jährige Südtirolerin – im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens im Spiegelsaal der Staatsanwaltschaft in der Bozner Cesare-Battististraße angehört worden. In Anwesenheit einer Psychologin, des ermittelnden Staatsanwalts, des Voruntersuchungsrichters und auch von Attilio Tiggiani, dem Verteidiger des Mannes, der zum Tatverdacht der sexuellen Gewalt und Freiheitsberaubung in U-Haft sitzt.

Es handelt sich um den 37-jährigen A. P., einem gebürtigen Kolumbianer mit italienischer Staatsbürgerschaft.

Er wohnte in der Vergangenheit in Kalabrien, zuletzt aber in Bozen, wo er u.a. für den Betrieb der Sozialdienste (BSB) tätig war. In seiner Darstellung gegenüber dem Voruntersuchungsrichter hat er die 16-Jährige nicht entführt und einvernehmlichen Sex mit ihr gehabt.

Ganz anders die Darstellung des mutmaßlichen Opfers, das ihre Aussagen aus der Anzeige von Anfang August bei der Einvernahme im Spiegelsaal bestätigt hat. U.a. das wichtige Detail, dass sie auf der Fahrt im Auto des Mannes am 4. August eine Flüssigkeit (vermeintlich Wasser) getrunken habe und daraufhin eingeschlafen sei.

Dazu wird die Staatsanwaltschaft nun einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen.

Der Sachverständige soll klären, ob sich im Blut bzw. Urin der 16-Jährigen Spuren von Substanzen finden, welche bei einer Hausdurchsuchung bei A. P. im Zuge seiner Verhaftung sichergestellt wurden. Die beiden Flüssigkeiten waren bereits bei einer Untersuchung nach der Anzeige der jungen Frau entnommen worden.

Bei einem positiven Ergebnis der Tests wäre der Beweis erbracht, dass der Tatverdächtige die junge Frau faktisch handlungsunfähig gemacht hat. Auf dem Spiel steht aber auch die Glaubwürdigkeit der Version des mutmaßlichen Opfers.

Von den Ermittlern bereits ausgewertet wurde der Inhalt von digitalen Datenträgern, welche ebenfalls in der Wohnung von A. P. sichergestellt wurden.

Gegen den 37-Jährigen waren in der Vergangenheit – in Apulien und Sizilien – Strafverfahren wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige eingeleitet worden, in denen sich ein ähnliches Muster wie im Bozner Fall zeigte. Doch laut Anwalt Triggiani ist A.P. bisher strafrechtlich unbescholten.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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