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Geschützte Lebensräume

Biotope, die eines besonderen Schutzes bedürfen, können vom Land Südtirol angekauft werden.

Zur langfristigen Sicherung von Schutzgebieten ist es dem Land Südtirol möglich, Grundstücke anzukaufen. Auf Vorschlag des zuständigen Landesrates für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Raumentwicklung Peter Brunner hat die Landesregierung nun die Kriterien genehmigt. „Angekauft werden können Gebiete, die aufgrund ihrer besonderen Merkmale und natürlichen Gegebenheiten eines besonderen Schutzes bedürfen“, erklärt Landesrat Brunner. Dieser sei am besten gewährleistet, wenn das Land das Eigentum an dem Gebiet erwirbt.

Das Gebiet, das erworben werden soll, muss mindestens eine der folgenden Eigenschaften erfüllen: Es muss einen durch das Naturschutzgesetz geschützten Lebensraum darstellen oder sensible Tier- und Pflanzenarten beherbergen, die durch das Naturschutzgesetz, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) oder die Vogelschutzrichtlinie der EU geschützt sind; es muss unmittelbar an ein bestehendes Schutzgebiet (Biotop, Naturpark, Naturdenkmal) angrenzen und als Pufferzone für das Schutzgebiet geeignet sein oder einen potenziell ökologisch wertvollen Lebensraum darstellen; es muss ein natürliches und ökologisch wichtiges Element des Schutzgebietsnetzes im Sinne der FFH-Richtlinie darstellen oder durch Renaturierung in einen geeigneten Lebensraum umgewandelt werden können.

Für den Ankauf von Biotopen stehen jährlich maximal eine Million Euro zur Verfügung.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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