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„Zivilschutz“ für Engl

Die Firma Oberalp kann sich laut einer Entscheidung von Vorverhandlungsrichterin Giulia Rossi als zivilrechtlich Haftende in das Masken-Strafverfahren gegen ihren Angestellten Christoph Engl einlassen. Für etwaige Schadensersatzzahlungen.

von Thomas Vikoler

Geduld ist gefragt (und nützt letztlich den Beschuldigten). Wer erwartet hat, dass bei der x-ten Vorverhandlung am Bozner Landesgericht im Maskenverfahren am Donnerstagnachmittag eine Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einleitung eines Hauptverfahrens gegen Oberalp-Geschäftsführer Christoph Engl fallen würde, wurde enttäuscht.

Es ging dabei um eine vornehmlich zivilrechtliche Fragestellung. Auf der vorangegangenen Verhandlung hatte die Staatsadvokatur Trient, die zugunsten des Südtiroler Sanitätsbetriebs 6,7 Millionen Euro Schaden geltend macht, für den italienischen Zivilschutz 1,4 Millionen Euro, folgenden Antrag gestellt: Die Firma Oberalp als Arbeitgeberin Engls solle als zivilrechtlich Haftende in das Strafverfahren gerufen werden, um etwaige Schadensersatzzahlungen garantieren zu können, sollte der Beschuldigte im Falle eines Schuldspruchs nicht zahlungsfähig sein.

Diesen Antrag hat Vorverhandlungsrichterin nun angenommen, Oberalp hat bis zur nächsten Verhandlung am 29. November Zeit sich in das Verfahren einzulassen (was sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch tun wird, schließlich lässt man die eigenen Angestellten in einer derartigen Lage nicht im Regen stehen).

Oberalp ist in diesem Strafverfahren zu den Maskenlieferungen während der Pandemie bereits – über den Anwalt Oskar Plörer – bereits vertreten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bozner Bergsportunternehmen im Sinne der Vertragshaftung vor, nicht alles unternommen haben, um strafrechtlich relevanten Handlungen des Personals vorzubeugen. Vorgehalten wird Oberalp als Unternehmen ein Verwaltungsvergehen.

Bis zu einer Entscheidung über den Antrag auf Einleitung wird es am Landesgericht einige weitere Vorverhandlungen geben. Nach jener am 29. November ist eine weitere Vertagung vorgesehen, dann haben die Staatsanwaltschaft, die Nebenkläger und die Verteidiger das Wort.

„Wir sind derzeit weit von einem Prozess entfernt“, erklärte Karl Pfeifer, einer von Engls Verteidigern, nach der Verhandlung.

Unmittelbar vor dieser hatte es eine weitere zum sogenannten Beweissicherungsverfahren in der selben Causa gegeben. Dort geht es darum, welche Abhörungen für das Verfahren gegen Zerzer und Engl verwendet werden können. Die Staatsanwaltschaft hat rund 1.600 abgehörte Telefonate und Gespräche als relevant erachtet, die Verteidigung naturgemäß viele davon nicht. Am Donnerstag wurden schriftliche Anträge zur Streichung von rund 140 Gesprächen eingebracht, über welche Richter Emilio Schönsberg in den nächsten Wochen entscheiden wird.

Am Ende werden rund die Hälfte der 1.600 Telefonate für die etwaige Verwendung in einem Hauptverfahren übrigbleiben.

 

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