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Die Heirats-Bescherung

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Hohe Hürden, niedriger Ertrag: Der Weihnachtsbonus der Regierung Meloni sorgt für Zündstoff – verheiratete Paare profitieren, während Unverheiratete leer ausgehen.

Von Matthias Kofler

Julia Unterberger schüttelt den Kopf: „Die Kriterien für diesen geringen einmaligen Bonus scheinen so verfasst zu sein, dass ihn möglichst wenige Personen beziehen können.
Hintergrund ist das am Dienstag vom Senat in Rom verabschiedete sogenannte Omnibus-Dekret, das unter anderem den „Weihnachtsbonus“ beinhaltet. Diese einmalige Unterstützung von 100 Euro wird verheirateten ArbeitnehmerInnen mit mindestens einem Kind und einer PartnerIn zu Lasten, sowie einem Jahreseinkommen unter 28.000 Euro brutto und Alleinerziehenden gewährt – ein Versprechen, das die Regierung im Zuge der Europawahlen abgegeben hatte.

Für Julia Unterberger erhalten die Kriterien für den Erhalt des Bonus gleich mehrere Diskriminierungen.

„Es ist absurd, dass der Bonus nur an verheiratete Paare vergeben wird, während unverheiratete Paare leer ausgehen“, betont sie.

Dass führende PolitikerInnen wie Giorgia Meloni, Matteo Salvini und Francesco Lollobrigida ein traditionelles Familienbild predigen, das sie selbst jedoch nicht leben ist heuchlerisch.“ Die SVP-Senatorin verweist darauf, dass alle drei Regierungsvertreter unverheiratet sind und dennoch eine Politik vorantreiben, die verheirateten Paaren Vorteile verschafft.

Besonders problematisch sei auch, dass der Bonus nur an Paare gezahlt wird, bei denen ein Ehepartner zu Lasten lebt, also an Alleinverdiener-Familien. Das heißt, es wird in einem Land mit der niedersten Frauenerwerbsquote in Europa ein Alleinverdienermodell gefördert. Dies trotz der ständigen Bekundungen, wie wichtig die Steigerung der Frauenbeschäftigung für die Wirtschaft und auch für die Erhöhung der Geburtenrate wäre.

Alleinerziehende erhalten den Bonus nur, wenn sie das alleinige Sorgerecht haben, ein Elternteil verstorben ist oder das Kind von einem Elternteil nicht anerkannt wurde. Laut Unterberger sei das alleinige Sorgerecht jedoch eine seltene Ausnahme, da im Normalfall das gemeinsame Sorgerecht verfügt werde. Diesmal werden alle getrennten verheirateten Paare und alle unverheirateten Paare, die gerichtlich getrennt sind diskriminiert, so Unterberger.
Wenn außerdem als alleinerziehend nur diejenigen gelten, bei denen der Partner verstorben ist oder das Kind nicht anerkannt hat, kann dies zu einem Schwindel führen, mit dem Südtirol bereits vor 20 Jahren zu kämpfen hatte. Paare lebten zwar zusammen aber der Vater erkannte das Kind nicht an. Dies zum Nachteil der wahren Alleinerziehenden, die pauschal als Schwindler verunglimpft wurden.

Für Unterberger ist klar: „Diese Regelung ist alles andere als zeitgemäß und geht in die völlig falsche Richtung. Es fragt sich nur ob totale Unfähigkeit oder Perfidie hinter diesen Kriterien steckt. Es bleibt jedenfalls zu hoffen, dass dies nicht die Leitlinien für die zukünftigen Förderungspolitik der Regierung Meloni ist.“

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