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Um 58.000 Euro geprellt

Die Staatsanwaltschaft Bozen hat gegen einen Mann aus Rom Anklage zu einem zweifelhaften Geldwechsel in einem Bozner Hotel erhoben.

Die Hintergründe das Vorfalls, der sich im Mai vergangenen Jahres in einem Hotel in Bozen ereignete, sind bisher nicht gänzlich aufgeklärt. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen einen in Rom lebenden Mann erhoben. Wegen Betrugs.

Dieser soll darin bestehen, dass der Römer einen Mann aus Deutschland um genau 58.200 Euro geprellt hat. Und zwar im Rahmen eines zweifelhaften Geldwechsels in der Bar eines Bozner Hotels.

Der Mann aus Deutschland, der später die Betrugs-Anzeige stellte, hatte den Römer laut eigenen Angaben einige Wochen zuvor in Lignano Sabbiadoro getroffen. Und zwar über den Verkauf eines dort angeleinten Segelbootes im Wert von rund 100.000 Euro zu verhandeln. Man wurde sich laut Anzeige handelseins, die Übergabe des Bootes fand aber nie statt.

Stattdessen bat der Kaufinteressent dessen Eigentümer zum geplanten Schiffskauf um einen „Gefallen“. Dieser sollte ihm für den Deal 60.000 Euro in bar von Hundert-Euro-Scheinen in Zweihundert-Euro-Scheine umwechseln. Tatsächlich trafen sich die beiden Männer im Bozner Hotel – der Bundesdeutsche mit einem Kuvert mit echten Hundert-Euro-Scheinen, der Römer mit einer durchsichtigen Folie mit Zweihundert-Euro-Scheinen.

Unter dem Vorwand, die Hundert-Euro-Scheine in einem anderen Raum zählen zu wollen, brauste dieser mit seinem Auto davon und ward nicht mehr gesehen. Der Mann aus Deutschland blieb in der Hotelbar mit den Zweihundert-Euro-Scheinen zurück. Wie sich später herausstellte, waren lediglich neun von ihnen – also 1.800 Euro – echte Scheine, bei den übrigen handelte es sich um gedruckte Fac-Similes.

Der derart Geprellte erstattete Anzeige bei der hiesigen Polizei, die aber wenig Brauchbares gegen den Geschäftspartner auftreiben konnten: Das Kennzeichen des Wagens, mit dem er davongefahren war, war auf den Aufnahmen der Überwachungskamera des Hotels lediglich halb zu sehen (das Auto war auf eine Frau gemeldet), die Bilder von der Hotelbar waren für eine Identifikation zu unscharf.

Drei Wochen später stieß der Anzeigeerstatter im Internet auf ein Bild eines Mannes, die er als den Geldwechsler von der Hotelbar identifizierte. Laut Recherchen der Bozner Quästur ein polizeibekannter Mann, der schließlich als mutmaßlicher Betrüger identifiziert und angeklagt wurde.

Allerdings konnte der Tatverdächtige nach Zustellung des Abschlussberichts der Staatsanwaltschaft nachweisen, dass er sich beim vermeintlichen Bootsbesichtigungstermin in Lignano wegen eines Herzinfarktes in einem römischen Spital aufhielt. Hat es den Termin gar nicht gegeben? Und: Geht es in diesem Fall nicht mehr um Geldwäsche als um Betrug?

Gegen den Bundesdeutschen wurde jedenfalls ein Verfahren wegen der Einfuhr von mehr als 10.000 Euro Bargeld eingeleitet. (tom)

 

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