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Videoschalte mit dem Opfer

Foto: 123rf

Im verkürzten Verfahren zur Gruppenvergewaltigung in Gröden wird im November das mutmaßliche Opfer per Video aussagen.

So etwas kommt in Strafverfahren höchst selten vor: Ein mutmaßliches Opfer – in diesem Fall das Opfer einer Gruppenvergewaltigung – muss zum selben Fall vor zwei verschiedenen Gerichten aussagen.

Die 23-jährige Frau aus Finnland, die im Jänner 2023 drei Männer aus dem Kosovo angezeigt hatte, sie im Grödental mehrfach vergewaltigt zu haben, war bereits im Mai jenes Jahres im Rahmen eines Beweissicherungsverfahren angehört worden. Den Verteidigern der drei Tatverdächtigen gelang es im Hauptverfahren, den Richtersenat unter Vorsitz von Stefan Tappeiner auf Übersetzungsmängel bei der Einvernahme der Finnin hinzuweisen. Tatsächlich waren ihre Aussagen vom Finnischen ins Englische und vom Englischen ins Italienische übersetzt worden.

Der Richtersenat ordnete vor einigen Monaten von sich aus die neuerliche Anhörung der Frau an, die als Nebenklägerin im Verfahren auftritt. Außerdem nahm es den Antrag der Verteidigung auf ein bedingtes verkürztes Verfahren mit der Anhörung zweier Zeugen und der Einholung eines medizinischen Sachverständigen-Berichts an. Das verkürzte Verfahren wurde dadurch möglich, weil die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen die drei Männer im Alter zwischen 22 und 28 Jahren, zwei davon Hotelangestellte im Grödental, verschärfte.

Am 14. Oktober sollte das Hauptverfahren am Landesgericht fortgesetzt werden, doch es wird eine Vertagung geben. Allerdings mit der Festlegung des Termins für die Einvernahme der 23-Jährigen mittels Videokonferenz, der voraussichtlich auf Anfang November angesetzt wird.

Die Hauptzeugin wird also als erstes angehört, was durchaus Sinn macht. Sie muss mit bohrenden Fragen der Anwälte der Angeklagten rechnen, die gegenüber der Presse auf zahlreiche Widersprüche in der ersten Einvernahme hingewiesen haben. Ihre Mandanten sprechen von einvernehmlichem Sex.

Damit es diesmal nicht zu Verständigungsschwierigkeiten kommt, wird das Gericht auf einen zweisprachigen, in Bozen lebenden Übersetzer zurückgreifen. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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