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Die Goethe-Posse

Gustav Tschenett

Nun stellt sich Bildungsdirektor Gustav Tschenett hinter Schulamtsleiterin Sigrun Falkensteiner: Diese habe die Pflicht, rechtswidrige Handlungen zu ahnden.

Es geht längst nicht mehr um die Sache.

Bestimmte Kreise in der (Bozner) SVP und das Tagblatt der Südtiroler kochen den Fall Goethe-Schule künstlich hoch.

Anstatt nach Lösungen zu suchen, wird ein politischer Kleinkrieg geführt, der niemandem etwas bringt – schon gar nicht den Kindern in der Goethe-Schule und deren Eltern.

Plötzlich fühlen sich sogar KommunalpolitikerInnen dazu berufen, den Rücktritt von Südtirols höchster Schulbeamtin zu fordern.

Am Donnerstagabend hat sich Bildungsdirektor zu den Rücktrittsforderungen gegen Schulamtsleiterin Sigrun Falkensteiner geäußert – und den Fall auf eine nüchterne Ebene heruntergebrochen.

Gustav Tschenett schreibt:

Sigrun Falkensteiner hat in ihrer Funktion als Schulamtsleiterin die Pflicht rechtswidrige Handlungen, die in ihrem Aufgabenbereich fallen und ihr zur Kenntnis gebracht werden, nachzugehen.

Der Führungskraft der Goethe-Schule wurde bereits im Sommer mitgeteilt, dass eine Klassenbildung so wie sie sie geplant und dann auch durchgeführt hat, den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

Dieser Anweisung wurde nicht nachgekommen und daraufhin wurde die besagte Klassenbildung aufgehoben, mit der Konsequenz, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, um alle weiteren Schritte zu klären.

Im Disziplinarverfahren wird geklärt, wie weit die Verfehlungen gehen, nicht mehr und nicht weniger.

Die Forderung in diesem Kontext, eine Amtsperson soll ihre Funktionen niederlegen, nur weil sie ihre Aufgaben korrekt erfüllt, ist völlig haltlos. Sie widerspricht allen Gepflogenheiten einer Rechtsordnung und spricht auch für die Personen, die diese Forderung stellen.“

Sigrun Falkensteiner (Foto: lpa)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • robby

    Grad ein großer Schaden wäre eine Abberufung dieser Frau Falkensteiner wahrlich nicht. Aber kann eine Beamtin zurücktreten? Wohl eher nicht.
    Und ein glückliches Händchen beweist sie in dieser Causa wahrlich nicht.

  • gulli

    Sehr geehrte Frau Christina Holzer,
    bitte lassen Sie sich nicht unterkriegen! Ob die Klassenbildung richtig oder falsch war, darüber kann man diskutieren, aber sie haben wenigstens den Mut gehabt etwas zu unternehmen, dafür zolle ich Ihnen meinen Respekt !

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