Die Goethe-Posse
Nun stellt sich Bildungsdirektor Gustav Tschenett hinter Schulamtsleiterin Sigrun Falkensteiner: Diese habe die Pflicht, rechtswidrige Handlungen zu ahnden.
Es geht längst nicht mehr um die Sache.
Bestimmte Kreise in der (Bozner) SVP und das Tagblatt der Südtiroler kochen den Fall Goethe-Schule künstlich hoch.
Anstatt nach Lösungen zu suchen, wird ein politischer Kleinkrieg geführt, der niemandem etwas bringt – schon gar nicht den Kindern in der Goethe-Schule und deren Eltern.
Plötzlich fühlen sich sogar KommunalpolitikerInnen dazu berufen, den Rücktritt von Südtirols höchster Schulbeamtin zu fordern.
Am Donnerstagabend hat sich Bildungsdirektor zu den Rücktrittsforderungen gegen Schulamtsleiterin Sigrun Falkensteiner geäußert – und den Fall auf eine nüchterne Ebene heruntergebrochen.
Gustav Tschenett schreibt:
„Sigrun Falkensteiner hat in ihrer Funktion als Schulamtsleiterin die Pflicht rechtswidrige Handlungen, die in ihrem Aufgabenbereich fallen und ihr zur Kenntnis gebracht werden, nachzugehen.
Der Führungskraft der Goethe-Schule wurde bereits im Sommer mitgeteilt, dass eine Klassenbildung so wie sie sie geplant und dann auch durchgeführt hat, den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.
Dieser Anweisung wurde nicht nachgekommen und daraufhin wurde die besagte Klassenbildung aufgehoben, mit der Konsequenz, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, um alle weiteren Schritte zu klären.
Im Disziplinarverfahren wird geklärt, wie weit die Verfehlungen gehen, nicht mehr und nicht weniger.
Die Forderung in diesem Kontext, eine Amtsperson soll ihre Funktionen niederlegen, nur weil sie ihre Aufgaben korrekt erfüllt, ist völlig haltlos. Sie widerspricht allen Gepflogenheiten einer Rechtsordnung und spricht auch für die Personen, die diese Forderung stellen.“
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Kommentare (12)
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robby
Grad ein großer Schaden wäre eine Abberufung dieser Frau Falkensteiner wahrlich nicht. Aber kann eine Beamtin zurücktreten? Wohl eher nicht.
Und ein glückliches Händchen beweist sie in dieser Causa wahrlich nicht.
heracleummantegazziani
Ist der Tatbestand „Unterlassung von Amtshandlungen“ ein Begriff? Hätte Falkensteiner nicht gehandelt, hätte sie ein Strafverfahren, nicht nur ein Disziplinarverfahren riskiert. Dabei geht es gar nicht um die Beweggründe für das Vorgehen der Direktorin der Goethe-Schule. Der falsche Weg war sicherlich über die Medien eine Art „Volksentscheid“ herbeiführen zu wollen, ganz unabhängig davon, ob der Hintergedanke stichhaltig ist oder nicht, denn wo es um rechtliche Bestimmungen geht sind Form und Substanz untrennbar.
opa1950
Wäre wohl angebrachter wenn der Superschlaue Achammer zurück treten würde.Ist ja alles auf seinem Mist gewachsen.
summer1
Opilein
Bei dir sollte Achammer tatsächlich zurück treten!
saustall_kritiker
Ja Roby hast Recht. Und der Bildungsdirektor erst, wenn man ihn so bezeichnen kann….schluck.
Beim Interview im Radio bringt er kaum einen hochdeutschen Satz zusammen, politisch berufener sogenannter eben. Ich würde mich schämen…Aber ob jemand im Dunstkreis der Svp, pardon Essevupi, dieses Wort überhaupt kennt, ich habe Zweifel. Und dann kommen sie mit Disziplinarverfahren ganz bequem von ihren Schreibtischen aus, jetzt nach der Verdoppelung ihrer Gehälter…dreimal schluck und würg…
Während sich die Lehrer vor Ort mit ihren Minigehältern mit den bekannten Problemen abmühen müssen….schämt euch ihre Möchtegernmanager von Steuerzahlers Gnaden…..
gulli
Sehr geehrte Frau Christina Holzer,
bitte lassen Sie sich nicht unterkriegen! Ob die Klassenbildung richtig oder falsch war, darüber kann man diskutieren, aber sie haben wenigstens den Mut gehabt etwas zu unternehmen, dafür zolle ich Ihnen meinen Respekt !
heracleummantegazziani
Sie stellen selbst in den Raum, dass die Entscheidung falsch gewesen sein könnte, loben aber den Mut eventuell Falsches getan zu haben. Das ist widersinnig.
robby
ach hera, wer hat Falsches getan? ist eine solche Klasse auch nur einen Vormittag gelaufen?
Sind sie Supplent und haben Angst um ihren Job dass sie so nach oben schleimen?
heracleummantegazziani
1. Lesen Sie den Kommentar von Gulli, vielleicht verstehen Sie dann meinen.
2. Nein
gulli
Falsch war Frau Holzer hat sich nicht an die Regeln gehalten, richtig war sie hat gehandelt bzw. etwas bewegt eine Diskussion ins Rollen gebracht.
Nehmen wir als Beispiel (ist etwas weit hergeholt, aber trotzdem ist es einen Vergleich wert) Robin Hood, er ist ein Dieb, hält sich somit nicht an die Regeln, verteilt das Erbeutete unter den Armen, ist sein Handeln richtig oder falsch?
pingoballino1955
TSCHENETT????? FRAGLICH????? ENTSETZLICH?????
bernstein
Ja, sogar Kommunalpolitiker (m/w/d) dürfen den Rücktritt von Südtirols höchster Schulbeamtin fordern. Ob diese der Forderung nachkommt ist eine andere Sache. Die Neue Südtiroler Tageszeitung darf auch Frau Sigrun Falkensteiner loben und Frau Christina Holzer kritisieren. Es fragt sich nur welche Kompetenzen die Journalisten dahingehend vorzuweisen haben?