„Unermesslicher Wert“
Gemeinsam mit seiner Partei den Grünen fordert der Landtagsabgeordnete Zeno Oberkofler in einem Gesetzentwurf eine angemessene Altersvorsorge für Kunst- und Kulturschaffende.
von Sandra Fresenius
Künstler leisten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie bringen die Menschen zusammen, regen zum Nachdenken an, inspirieren und berühren uns. Dennoch arbeiten viele von ihnen immer noch unter prekären finanziellen Bedingungen, was sich nicht zuletzt auch in ihren Renten widerspiegelt. Mit einem Gesetzentwurf wollen die Grünen durch die Erhöhung der Zusatzrenten die Kunst- und Kulturschaffenden konkret unterstützen.
„Der Wert von Kunst und Kultur in einer Gesellschaft ist unermesslich. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Gesellschaft diesen Wert anerkennt und die Arbeitsbedingungen für Kunst- und Kulturschaffende verbessert. Dies beinhaltet auch eine ausreichende Unterstützung bei der Rentenvorsorge. Nur so können Kulturschaffende ihrer kreativen Arbeit nachgehen, ohne sich ständig Sorgen um ihre Zukunft machen zu müssen“, meint der Regionalratsabgeordnete Zeno Oberkofler von den Grünen. Da Künstler häufig keinen festen Arbeitgeber haben, der für sie Rentenbeiträge einzahlt, würde die Verantwortung für eine Absicherung im Alter bei ihnen selbst liegen.
Obgleich der Regionalrat bereits im November 2020 mit einem Regionalgesetz eine Vorsorgeregelung für Kunst- und Kulturschaffende eingeführt hat, wonach jeder Künstler über die Möglichkeit verfügt, bei Einzahlung von mindestens 500 Euro in einen Zusatzrentenfonds einen Beitrag von 500 Euro von der Region als Zusatzrenteneinzahlung zu beziehen, sei es dringend notwendig, diese Summe zu erhöhen, meint Oberkofler.
Die Grünen schlagen daher vor, den Höchstbetrag des öffentlichen Rentenbeitrags der Region von derzeit 500 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. „Der öffentliche Beitrag soll sich an der von den Betroffenen eingezahlten Summe in den Zusatzrentenfonds orientieren und maximal 1.000 Euro betragen“, fordert der Landtagsabgeordnete Oberkofler. Die Beitragshöhe würde dann gleich viel wie der eingezahlte Betrag des Beitragsansuchenden betragen und sich bei einer Einzahlung über 1.000 Euro gleichbleibend auf 1.000 Euro belaufen.
Der derzeit vom Gesetz vorgesehene öffentliche Rentenbeitrag der Region würde nicht wie erhofft von den Künstlern nachgefragt, weiß Oberkofler: „Neben dem bisher geringen und damit wenig lohnenden Beitrag, liegt die geringe Nachfrage vor allem an dem Limit des Jahreseinkommens, welches 35.000 Euro nicht übersteigen darf, um empfangsberechtigt zu sein. Daher wollen wir mit einem zusätzlichen Beschlussantrag das maximale Einkommen pro Jahr um 10.000 Euro auf 45.000 Euro erhöhen. Das sind die zwei wesentlichen Punkte, um diese Zusatzrentenvorsorge attraktiver zu machen.“
Das Jahreseinkommen von Kunst- und Kulturschaffenden könne aufgrund variierender Anzahl und unterschiedlichem Umfang von Aufträgen und Projekten von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich ausfallen.
Für viele sei es bei einem Einkommen bis 35.000 Euro und einer damit verbundenen instabilen finanziellen Lage somit keine Option, einen Teil des geringen Einkommens in einen Zusatzrentenfonds zu investieren. „Auf der anderen Seite überschreiten Personen, die in einem Jahr gut verdienen, oft das Einkommenslimit von 35.000 Euro brutto. Genau diese Menschen sind aber oft daran interessiert, in einen Zusatzrentenfonds zu investieren, auch um die eventuelle Einzahlungslücke des Vorjahres auszugleichen“, meint Oberkofler.
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