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„Soziale Funktion“

Foto: lpa/Peter Daldos

Die Landesregierung hat die Richtlinien für Sondermaßnahmen für Dorfgasthäuser und Dorfbars abgeändert.

Luis Walcher gibt die Stoßrichtung vor: „Die Dörfer müssen auch weiterhin belebt sein, das gilt vor allem für die einheimische Bevölkerung.“ Die Nahversorgungsbetriebe, so der Landesrat, hätten eine „bedeutende wirtschaftliche und soziale Funktion“.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung nun beschlossen, weitere Maßnahmen zur Unterstützung dieser Betriebe in die Wege zu leiten.  „Diese Einrichtungen steigern die Lebensqualität und die Attraktivität der Dörfer“, so Landesrat Walcher.

Nachdem das Siedlungsgebiet einer Ortschaft oft weitläufig ist, erachtet es die Landesregierung als notwendig, den gastgewerblichen Nahversorgungsbetrieb im Ortskern zu fördern, auch wenn es außerhalb davon und in einem Mindestabstand von einem Kilometer einen weiteren Betrieb gibt.

„Damit kommen mehr Betriebe in den Genuss von Förderungen und können ihren Beitrag zur Nahversorgung und die Belebung der Orte leisten“, sagt Walcher.

Bisher war es nicht möglich, solche Betriebe zu fördern, da die Kriterien nur dann eine Förderung vorsahen, wenn es sich um den einzigen Betrieb der Ortschaft handelte.

Ebenso genehmigt hat die Landesregierung den Vorschlag, auch jene gastgewerblichen Nahversorgungsbetriebe zu fördern, die sich in einer Immobilie in öffentlichem Eigentum befindet. Grund dafür ist, dass es zunehmend schwieriger wird, für diese Betriebe Pächter zu finden.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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