„Ihr dürft nicht schießen“
Das Entnahmedekret des Landeshauptmannes für die Wölfe im Vinschgau bleibt ausgesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Das Verwaltungsgericht hat sich am Dienstag in kollegialer Zusammensetzung mit der Aussetzung der Wolfsentnahmedekrete vom 9. August im Obervinschgau befasst.
Am Mittwoch wurde die Entscheidung über den Aussetzungsantrag veröffentlicht: Das Entnahmedekret bleibt ausgesetzt. Die Verhandlung in der Sache wurde für 29. Jänner anberaumt.
Vor dem Verwaltungsgericht behängt ein weiterer Rekurs anderer Tierschutzorganisationen, die ebenfalls die Aussetzung der Maßnahme beantragt haben. Dieser Aussetzungsantrag wird erst bei der Verhandlung vom 24. September vom Richterkollegium behandelt.
Zwei Wölfe sollten laut Ermächtigung von Landeshauptmann Arno Kompatscher im Gemeindegebiet von Mals (Planeil) und Graun entnommen werden.
Am 9. August hatte der Landeshauptmann sie unterzeichnet, Tierschutzaktivisten rekurrierten dagegen vor dem Verwaltungsgericht und das Dekret wurde mittels Präsidialverfügung am 14. August ausgesetzt. Noch am selben Tag wurde ein neuer Wolfsriss auf der Planeiler Alm bekannt.
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Kommentare (31)
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sougeatsnet
Wer lange frägt, wird weit gewiesen.
SSS, und gut ist´s.
morgenstern
…, aber nicht im kath. Hosenschei..r Land.
criticus
Unverständliche Gerichtsurteile! Diese Urteile haben leider zur Folge, dass die Betroffenen sich selbst helfen müssen.
heracleummantegazziani
Wir sprechen hier nicht von einem Urteil, sondern von einer erneuten Aussetzung, bis ein Urteil gefällt wird (29. Januar). Das Gericht berücksichtigt hier, dass die Almsaison beendet ist und das Risiko von Rissen damit wesentlich geringer wird.
Ich traue mich zu wetten, dass das Urteil negativ ausfallen wird, weil die Voraussetzungen für die Entnahme – die ja durchaus möglich ist – nicht bestehen. Bei uns wird einfach immer noch kommuniziert, dass die Kopf-durch-die-Wand-Strategie erfolgreich ist.
tirolersepp
SSS heißt
Schießen, schaufeln, schweigen !!!
zeit
hallo jäger
seidmannsheil
zeit
weitmannsheil
besserwisser
auch im zweiten anlauf @zeit los falscch geschrieben 🙂
kritischerbeobachter
VIelleicht sollt das Gehalt vom LH an das Verwaltungsgericht bezahlt werden, denn es entscheiden ja die, was im Lande geschieht, daher braucht es auch keinen LH, er bringt ja doch kaum was auf die Reihe.
saustall_kritiker
@kritischerbeobachter: ja du hast wohl mehr als Recht, wenn du sagst, unser Landeshauptmann bringt nix auf die Reihe, seine Leute wohl auch nicht. Denn wenn es stimmt, dass sein Dekret vom 9. August ist, da ist ja schon mehr als ein Monat vergangen, dass nix passiert ist…Wären wir in Trentino, wären die Wölfe am 10.August schon erlegt gewesen und das eher langsame Verwaltungsgericht hätte sich die Arbeit erspart….Aber wenn man so lange wartet…..naja, was soll man da noch sagen….da verdient wirklich das Verwaltungsgericht Kompatschers Geld, wenn dieses die Arbeit hat…..
robby
Kritischer, eine wahrlich gute Idee. Aber nicht für die „Amigos“.
hermannh
Robby: na frag doch Deinen Bruder Thommy oder den Fake Tiroler Sven, ob sie die Verantwortung für einen Abschuss übernehmen….
Wer die Gewaltenteilung nicht versteht, hat auch nichtverstanden wie Demokratie funktioniert.
Wenn Sven oder der Anderlahn „Eier“ hätten, würden sie persönlich einen Wolf abschiessen und nicht nur Sprüche klopfen.
Dein Bruder Thommy ist zu alt und zu schwach eine Büchse zu halten 🙂
sellwoll
@kritischerbeobachter: auch ein Landeshauptmann unterliegt dem Gesetz. Was du forderst sind Trump und Putin Methoden im andere Gefügig zu machen. Zum schämen sind deine Vorschläge mit Gehaltsentzug zu drohen.
besserwisser
wir leben immer noch in einem rechtsstaat. der lh hat das dekret unterschrieben, es wurde ihm vom gericht widersprochen. was soll er da falsch gemacht haben?
andreas
@kritischerbeobachter
In einer Demokratie herrscht Gewaltenteilung.
Was genau hast du da nicht verstanden?
gulli
Wölfe brauchen sich in Südtirol keine Sorgen machen, bevor einer geschossen wird, stirbt er/sie an Altersschwäche.
nobodyistperfect
Wer ist denn dieses Verwaltungsgericht, ein Gericht zum K…..
schwarzesschaf
So machen wie der trientner lh. Schiessen dann unterschreiben dann berichten erschossen
brutus
…ihr Versager!
besserwisser
wer? namen und fakten bitte!
brutus
…warum kann es Nordtirol und Trient!
…
wichtigmacher
Was soll das ganze Theater, Problem Wolf ist von gestern, es kommt ein neues, siehe Wolf-Bär Blattl, die Adler sind die neie Herausforderung…..
https://www.stol.it/artikel/chronik/norwegen-4-adler-angriffe-in-5-tagen-wie-gross-ist-die-gefahr-in-suedtirol
wichtigmacher
Und die Adler könnten, anstatt Babies zu fressen, ja auch dressiert werden, die jungen Wölfe zu fressen…….
foerschtna
Verwaltungsgerichte sind für den Schutz von Raubtieren zuständig: Für den Schutz von Bären, Wölfen und Politikern.
rumer
@Förschtna
LOL
morgenstern
Die Stümperhaftigkeit der zuständigen Ämter lässt sich nicht mehr toppen. Man muss den Wolfs Befürwortern nur genügend Zeit einräumen ihren Rekurs zu deponieren dann klappts auch beim nächsten mal nicht.
heracleummantegazziani
Weshalb kommentieren Sie, wenn Sie keinen blassen Schimmer von juristischem Prozedere haben?
Stümperhaftigkeit muss man denen vorwerfen, die auch jetzt noch behaupten, in Südtirol könne sich jeder seine eigenen Gesetze basteln. Vielleicht sollte jemand mal die Chefetage des SBB (die hinter diesem lächerlichen Spektakel steht) zur Fortbildung schicken.
morgenstern
Na dann heracleummantegazziani klären sie uns bitte hier mal auf wie lange laut Gesetzgeber gewartet werden muss mit dem ersten Schuss, nachdem der LH das Abschussdekret unterschreiben hat.
heracleummantegazziani
Maßgeblich ist das Datum der provisorischen Aussetzung durch das Verwaltungsgericht. Ab diesem Zeitpunkt verliert die Verfügung bis zum Urteil in der Sache ihre Gültigkeit, D.h. keiner darf einen Wolf abschießen.
Die Abschussverfügung ist vom Freitag, 9. August, die gerichtliche Aussetzung vom 14. August. Wenn man bedenkt, dass eine Abschussverfügung für gewöhnlich 60 Tage Gültigkeit hat, weil man die Zeit braucht, um sie umzusetzen, sind 3 Tage, um die Wölfe aufzustöbern und zu erlegen wenig.
dn
Tolle Wahlwerbung für Rechts. Da hört man auf ein paar verwirrte Hanseln und riskiert den Absturz der moderaten Parteien. Tolle Leistung, gegen 99 % der Bevölkerung zu arbeiten.
heracleummantegazziani
So ein Blödsinn. Wie schon öfter geschrieben – damit kein Missverständnis aufkommt – bin ich persönlich absolut für eine sinnvolle Regulierung der Wolfpopulation (keine Ausrottung wie der eine oder andere hier), aber die Verwirrten sind in diesem Zusammenhang eher die, die glauben sie könnten geltende Gesetze außer Acht lassen. Die Sturheit der eigentlichen Machthaber im Land, spielt den Tierschützern im Prinzip in die Hände.