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„Ihr dürft nicht schießen“

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Das Entnahmedekret des Landeshauptmannes für die Wölfe im Vinschgau bleibt ausgesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Das Verwaltungsgericht hat sich am Dienstag in kollegialer Zusammensetzung mit der Aussetzung der Wolfsentnahmedekrete vom 9. August im Obervinschgau befasst.

Am Mittwoch wurde die Entscheidung über den Aussetzungsantrag veröffentlicht: Das Entnahmedekret bleibt ausgesetzt. Die Verhandlung in der Sache wurde für 29. Jänner anberaumt.

Vor dem Verwaltungsgericht behängt ein weiterer Rekurs anderer Tierschutzorganisationen, die ebenfalls die Aussetzung der Maßnahme beantragt haben. Dieser Aussetzungsantrag wird erst bei der Verhandlung vom 24. September vom Richterkollegium behandelt.

Zwei Wölfe sollten laut Ermächtigung von Landeshauptmann Arno Kompatscher im Gemeindegebiet von Mals (Planeil) und Graun entnommen werden.

Am 9. August hatte der Landeshauptmann sie unterzeichnet, Tierschutzaktivisten rekurrierten dagegen vor dem Verwaltungsgericht und das Dekret wurde mittels Präsidialverfügung am 14. August ausgesetzt. Noch am selben Tag wurde ein neuer Wolfsriss auf der Planeiler Alm bekannt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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