„Mehr Transparenz“
In Italien müssen nun alle Anbieter von touristischen Unterkünften den nationalen Kenncode der Beherbergungsstrukturen (CIN) erstellen. Der HGV begrüßt diese Neuerung.
In Italien müssen nun alle Anbieter von touristischen Unterkünften den nationalen Kenncode der Beherbergungsstrukturen (CIN) erstellen. Damit soll unter anderem Transparenz in den Sektor gebracht sowie die unlautere Konkurrenz eingedämmt werden, schreibt der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) in einer Presseaussendung.
Die Testphase zur Einführung des nationalen Kenncodes der Beherbergungsstrukturen (CIN) ist mit Ende August abgeschlossen worden. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des notwendigen Hinweises durch das Tourismusministerium im Gesetzesanzeiger der Republik am 3. September 2024 gilt ein Zeitraum von 60 Tagen, innerhalb dem alle Anbieter von touristischen Unterkünften den CIN-Code erstellen müssen.
Dementsprechend muss dieser Code innerhalb 2. November 2024 erstellt werden. Dazu wurde eine nationale Datenbank der Beherbergungsstrukturen und Immobilien, die zu touristischen Zwecken vermietet werden, angelegt.
Damit will das italienische Tourismusministerium eine Übersicht über sämtliche Beherbergungsstrukturen erlangen, welche ihre Tätigkeit rechtmäßig ausüben.
Der nationale Kenncode (CIN) muss künftig bei jeder Werbeanzeige und somit auch auf der Website der Beherbergungsstruktur angeführt werden. Zudem muss dieser am Betriebsgebäude der Beherbergungsbetriebe, der Privatzimmervermietungen, der Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe sowie an allen Gebäuden, in denen sich touristisch genutzte Unterkünfte befinden, angebracht werden.
„Die Grundausrichtung dieser Maßnahme wird vom HGV unterstützt, weil damit Transparenz in die touristische Vermietungstätigkeit gebracht wird und der unlautere Wettbewerb durch die Vermietung privaten Wohnraums zu touristischen Zwecken eingedämmt werden kann“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.
Nach Ablauf der Frist am 2. November 2024 sind die Gemeinden aufgerufen, die Beherbergung von Personen in Beherbergungsstrukturen bzw. die Vermietung von Unterkünften zu touristischen Zwecken mit Verwaltungsstrafen zu ahnden, wenn der CIN-Code nicht am Gebäude angebracht ist oder die Beherbergungsstruktur beworben wird, ohne den CIN-Code anzugeben. Buchungsplattformen müssen zudem jene Betriebe ausblenden, welche den CIN nach Ablauf der Frist nicht vorweisen können.
Der HGV hat jüngst seine Mitglieder ausführlich informiert, wie sie Zugriff zur nationalen Datenbank der Beherbergungsstrukturen erhalten und wie der nationale Kenncode der Beherbergungsstrukturen erlangt werden kann. Dazu wurde auch ein ausführlicher Leitfaden erstellt und den Mitgliedern zugesandt, schreibt der HGV abschließend in der Presseaussendung.
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