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Der CIN-Code

Foto: lpa/BHS/Joggelehof Ridnaun

Beherbergungsbetriebe müssen sich innerhalb 60 Tage ab 3. September über die Website des Ministers für Tourismus authentifizieren, um den CIN (Codice Identificativo Nazionale) zu erhalten.

Am 3. September hat das Amtsblatt den Hinweis veröffentlicht, der den Start der Aktivierung der „Nationalen Datenbank für Beherbergungsbetriebe und Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke“ auf dem gesamten Staatsgebiet bestätigt.

Ab diesem Datum haben die Beherbergungsbetriebe auch im Land Südtirol 60 Tage Zeit, um über die Website des Ministers für Tourismus auf die Datenbank zuzugreifen und sich mittels SPID oder CIE zu authentifizieren, um den CIN (Codice Identificativo Nazionale) zu erhalten. Betroffen sind touristische gasthofähnliche und touristische nicht gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe, Strukturen zur Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen sowie Strukturen zur Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof.

Jeder Inhaber oder Betreiber eines Beherbergungsbetriebs und von Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke ist verpflichtet, über diesen Nationalen Kenncode zu verfügen. Der Code muss außen an den Beherbergungsstrukturen und Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke sichtbar angebracht werden. Zudem muss er bei jeder Werbeanzeige oder Mitteilung angegeben werden – unabhängig davon, wo diese veröffentlicht wird.

Nach Ablauf von 60 Tagen ab dem 3. September führt die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen zu Geldstrafen gemäß Artikel 13-ter, Absatz 9, des Gesetzesdekrets vom 18.10.2023, Nr. 145. Bei fehlendem CIN droht eine Geldstrafe von mindestens 800 bis maximal 8.000 Euro – je nach Größe der Struktur oder der Immobilie. Für fehlendes Aushängen und fehlende Angabe des CIN wird eine Geldstrafe von mindestens 500 bis maximal 5.000 Euro, je nach Größe der Struktur oder der Immobilie, verhängt.

Die Kontroll- und Überwachungsfunktionen sowie die Anwendung der Verwaltungsstrafen obliegen der zuständigen Gemeinde durch die Behörden der Ortspolizei.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • andreas1234567

    Hallo zum Abend,

    das dient der Einnahmenoptimierung des Meloni-Regimes.
    Das müssen die linksgerichtete Volksfront gegen steuerhinterziehende Hotelbonzen und die antimelonische Volksfront heute Abend mal in einer zünftigen Schlacht in einem autonomen Kulturzentrum ausfechten, ich erwarte da reichlich Ton, Steine, Scherben.
    Schon lustig wenn wirklich über alle Politgrenzen hinweg sich alle einig sind „ wenn er arbeiten kann dann kann man ihn auch melken“

    Grüße aus den rechtpopulistisch regierten Niederlanden, Gott sei bei uns. Kurtaxe übrigens 1,55 Euro, da gibt es für Südtirol nichts zu lernen..

    • besserwisser

      na dann kann es anderle ja gerne dort bleiben, in südtirol geht für anderle eh nix gut …

    • themacki

      Eigentlich wurde der CIN von der EU eingeführt, um Schwarzvermietungen entgegenzuwirken. Schreibst du absichtlich falsch Informationen ins Netz, oder weißt du es einfach nicht besser?
      Und der CIN ist gratis, also wer wird hier gemolken? Man muss nicht aus allem eine Polemik machen.
      PS: mit einem SPID ist der CIN in 5 Minuten angefordert und erledigt. Die Seite wo man den CIN anfordert, hat das Ministerium richtig gut gemacht. Kompliment.

  • asd

    Ich weiß nicht, wie viele Codes für die ganzen italienischen Steuergeschichten ich mittlerweile schon habe. Auf einer italienischen Webseite kannst du den Code beantragen. Sind Begriffe auszuwählen, die jemand der nicht gerade Steuerberater ist, noch nie gehört hat.
    Einfach kann scheinbar nicht jeder. Dazu wäre Hausverstand notwendig.

    1 Code, da es ihn nur 1 x gibt, wäre ausreichend.

  • asd

    Ich weiß nicht, wie viele Codes für die ganzen italienischen Steuergeschichten ich mittlerweile schon habe. Auf einer italienischen Webseite kannst du den Code beantragen. Sind Begriffe auszuwählen, die jemand der nicht gerade Steuerberater ist, noch nie gehört hat.
    Einfach kann scheinbar nicht jeder. Dazu wäre Hausverstand notwendig.

    1 Code, da es ihn nur 1 x gibt, wäre ausreichend.

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