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Neues Verzeichnis

Handelskammer/Shuttershock

Das Gutachterverfahren der Handelskammer Bozen bietet die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung in Konfliktfällen. Im Herbst wird das Verzeichnis erneuert.

Gerichtsverfahren dauern oft lange und verursachen durch die benötigten Freiberufler/innen oft erhebliche Kosten. Eine zeit- und kostensparende Alternative zu einem Gerichtsverfahren ist das Gutachterverfahren, das von der Handelskammer Bozen angeboten wird.

„Das Gutachterverfahren erlaubt es Unternehmern und Unternehmerinnen sowie anderen Konfliktparteien, eine Uneinigkeit schnell und vertraulich zu lösen, ohne die Geschäftsbeziehungen langfristig negativ zu beeinflussen. Das erstellte Gutachten ist dabei bindend und dient dazu, eine genau definierte Streitfrage zu klären“, erklärt Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.

Dieses Verfahren wird dabei vor allem bei folgenden Streitfragen angewandt: Baumängel, Lieferung und Installation von Produkten, ungenaue Fertigstellung von Produkten, fehlerhafte Dienstleistungen, Bestimmungen von Mieten und Pachtzins, Bewertung von Immobilien, Kauf und Verkauf von Unternehmen sowie viele andere Arten von Bewertungen.

Wenn eine Konfliktpartei das Gutachten nicht beachtet bzw. sich nicht an dieses hält, verletzt sie eine vertragliche Verpflichtung. Jedoch kann das Ergebnis eines Gutachtens nicht zwangsvollstreckt werden.

Die Gutachterin beziehungsweise der Gutachter kann von den Konfliktparteien bei einem Gutachterverfahren in der Handelskammer Bozen frei aus einem dort verwalteten Verzeichnis ausgewählt werden. Das derzeit bestehende Verzeichnis wird im Herbst neu aufgesetzt.

„Interessierte können sich bis zum 30. September 2024 bei der Handelskammer Bozen melden, um in dieses neue Gutachterverzeichnis aufgenommen zu werden. Gesucht werden Expert/innen, die den Nachweis einer besonderen Fachkunde erbringen oder umfangreiche Berufserfahrung aufweisen. Besonders Techniker/innen und Berufsbilder mit starkem Praxisbezug sind als Gutachter bzw. Gutachterin gefragt“, so Ivo Morelato, Sekretär des Schiedsgerichts der Handelskammer Bozen.

Um in den Genuss der Vorteile eines Gutachterverfahrens zu kommen, sollte dieses im Vorfeld von den Vertragsparteien gewählt und vereinbart werden. Das geschieht meistens durch eine Klausel, die vorab in einem Vertrag festgelegt wurde. Sollte dies nicht erfolgt sein, können bei Auftreten einer Uneinigkeit die Parteien mit einer nachträglichen Vereinbarung auf ein vom Schiedsgericht der Handelskammer Bozen betreutes Gutachterverfahren zurückzugreifen. Das Gutachten hat eine für die Konfliktparteien bindende Wirkung.

 

 

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