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„Südtirol hat eigene Verordnung“

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Der Gemeindenverband betont, dass Südtirol selbstständige Regelungen für das Trinkwasser treffen kann. Daher hat der Wasser-Bonus keine Auswirkungen für das Land.

Die Autonome Provinz Bozen und der Südtiroler Gemeindenverband nehmen zu den Pressebereichten zum Thema Wasser-Bonus wie folgt Stellung:

Erfreulicherweise hat das Land Südtirol für das Trinkwasser die Zuständigkeit selbständig Regelungen zu treffen. Die Autonome Provinz Bozen nimmt diese wichtige Befugnis, welche sie dank des Autonomiestatus innehat, selbstverständlich wahr und hat somit eine eigene Verordnung zur Regelung des Trinkwassertarifs erlassen. Südtirol kann dadurch, unabhängig von den komplexen staatlichen Vorgaben, welche großflächige und geographisch unterschiedliche Gebiete einheitlich regeln müssen, besser auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten im eigenen Landesgebiet eingehen.

Zudem befindet sich Südtirol, was die Qualität des Trinkwassers anbelangt, in einer weit über die eigenen Grenzen hinaus anerkannten und wertgeschätzten Situation. Die Autonomen Provinz und die Gemeindeverwaltungen stehen dabei seit jeher für die Anwendung von sozial gerechten Tarifen, sowie für Tarifberechnungen, die ausgewogen auf die verschiedenen Nutzungskategorien (Haushalte, Nicht-Haushalte, Landwirtschaft, usw.) abgestimmt sind. Die genannte autonome Verordnung zur Regelung des Trinkwassertarifs sieht außerdem für die Gemeinden die Möglichkeit der Festlegung von Kriterien zur Befreiung und Herabsetzung des Wassertarifs vor.

Die primäre Zuständigkeit des Landes ergibt sich jedenfalls aus dem Autonomiestatut und nicht aus der Unterzeichnung des Einvernehmensprotokolls, das lediglich die Modalitäten der Zusammenarbeit und der Übermittlung von Informationen zwischen dem Land und der Regulierungsbehörde ARERA regelt.

Im Protokoll, abgeschlossen zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der ARERA, ist zum Schutz der Autonomie vorgesehen, dass jegliche staatliche Regelung im Wassersektor, welche auch Südtirol betreffen könnte, vorab abzusprechen ist. Aufgrund dieser Regelung hat die ARERA keinerlei Befugnisse den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Betreibern der Trinkwasseranlagen Tarifreduzierungen anzubieten sowie andere Vorschriften und Angebote zu unterbreiten. Darüber wurden auch die Gemeinden mit dem Schreiben des Gemeindenverbandes zu dieser Thematik informiert.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • lucky

    Lieber ein gutes Wasser und etwas teurer, als eine Brühe mit finzanzieller Unterstütuzung.

  • sougeatsnet

    Da steht erst einmal viel Bla bal und nichts Genaues.
    In Italien gibt es offensichtlich Erleichterungen für so manche Bedürftigen. Bei uns braucht das niemand, wir verdienen ja alle gut und das Wasser ist ja auch gesund. Nur, dass uns der ganze Tourismus uns alles verteuert und nur wenige wirklich davon profitieren, das wollen gerade die Profiteure nicht hören. Langsam verstehen selbst die Einfältigsten, dass die „Normalos“ da über den Tisch gezogen wurden. Wenn da nicht bald ein Umdenken in der Führungsriege stattfindet, wird es zu Protesten kommen, wie in so manch anderen Tourismushochburgen. Beim verbilligten Strom passierte genau das Gleiche, Lehrer Kulturbonus idem. Wir schauen durch die Röhre.

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