„Es braucht einen Grund“

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Nach dem tödlichen Messerangriff in Solingen erläutert Messerschmied, Giuliano Lorenzi, wie die Gesetzeslage zum Mitführen von Messern in Südtirol ist. Und wem er kein Messer verkauft.
von Sandra Fresenius
Nachdem auf einem Stadtfest im deutschen Solingen drei Menschen von einem Angreifer mit einem Messer getötet und acht weitere verletzt wurden, entbrannte eine Debatte über eine Verschärfung des Waffenrechts und den Ausbau von Überwachungsmethoden, beispielsweise durch das Einführen von Messerverbotszonen oder einer Reduzierung der Klingenlänge bei Messern.
Auch an Südtirol ging die Diskussion nicht vorbei. Aber wie ist der Umgang mit Messern überhaupt geregelt? „1973 gab es tatsächlich ein Gesetz, welches bei Messern nur eine gewisse Länge erlaubte, ähnlich wie dem, was jetzt aktuell in Deutschland im Gespräch ist. Dieses Gesetz sah bei Messern mit nur einer Klinge und spitzen Taschenmessern maximal sechs Zentimeter vor sowie siebeneinhalb Zentimeter bei anderen Messern“, sagt Giuliano Lorenzi Messerschmied vom gleichnamigen Geschäft in Bozen.
Lesen Sie den gesamten Artikel in der Mittwoch-Ausgabe der TAGESZEITUNG.
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