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Versuchte Vergewaltigung

In Bozen hat es am Montagabend in der Freiheitsstraße einen Vergewaltigungsversuch gegeben. Der Täter wurde sofort verhaftet. Dabei wurden weitere Personen verletzt.

Am Montagabend musste die Polizei in Bozen zu einem Einsatz in der Freiheitsstraße ausrücken. Ein Mann berichtete dem Notruf, dass er brutal zusammengeschlagen worden sei.

Nach Ankunft der Beamten nahmen sie sofort die Aussage des Opfers auf. Dieses berichtete, dass er seiner Tochter und seiner Nichte helfen wollte, die ihm am Telefon berichteten, dass sie von einem Mann verfolgt wurden, der sie versuchte, zu vergewaltigen. Als dieser aber zu Hilfe eilte, wurde er ebenfalls heftig mit Tritten und Schlägen attackiert.

Der Angreifer entfernte sich dann, als er von einem Mann und einer Frau – vermutlich seinen Eltern – weggerufen wurde und ging in ein Gebäude in der Freiheitsstraße.

Glücklicherweise konnte ein Zeuge das Aussehen des vermeintlichen Angreifers beschreiben, weshalb sich die Beamten dazu entschlossen, das Gebäude zu betreten. Sie konnten die Wohnung ausfindig machen, in der der Angreifer geflüchtet war. Dort waren Schreie zu hören, die auf einen heftigen Streit hindeuteten.

Beim Klingeln der Beamten verstummten die Stimmen aber plötzlich und ein Mann und eine Frau öffneten die Tür, gaben aber an, dass sich keine weitere Person in der Wohnung befinde. Erst später gaben sie zu, dass sich auch der Sohn dort aufhielt.

Dieser entsprach den Beschreibungen des Opfers und der Zeugen voll und wurde als A. T., ein 25-jähriger armenischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Bozen identifiziert. Ebenso stellten die Beamten fest, dass er zwar eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, allerdings mehrfach strafrechtlich wegen Straftaten wie vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

Der 25-jährige wurde aufgefordert, das Haus zu verlassen und mit auf die Polizeiwache zu gehen. Der Armenier wehrte sich allerdings dagegen und zeigte sich den Beamten gegenüber aggressiv.

Plötzlich tauchten außerdem mehrere Verwandte des Jungen im Haus auf, die sich sofort unkooperativ verhielten und Widerstand gegen die Polizei leisteten, um die Polizeibeamten daran zu hindern, mit dem Betroffenen zu sprechen. A. T. lehnte die Aufforderung, das Haus zu verlassen, kategorisch ab und begann, die Beamten körperlich anzugreifen, indem er sie heftig schubste und mehrmals mit Tritten und Schlägen traktierte.

Die mangelnde Kooperationsbereitschaft der zahlreichen Familienangehörigen, die sich auch in Gewalttätigkeiten gegenüber den Polizeibeamten äußerte, und die beengten Verhältnisse, in denen sie agieren mussten, erschwerten die Durchführung des Einsatzes erheblich, weshalb weitere Streifenwagen hinzugezogen wurden.

Da es keine andere Möglichkeit gab, den vermeintlichen Täter zu stoppen, blieb den Polizisten nichts anderes übrig, als den Taser zu zücken, die in den Einsatzprotokollen vorgesehene Prozedur schnell zu aktivieren und auf den Täter zu zielen, nachdem dieser mit seiner imposanten Körpergröße (195 cm) einen der Beamten mit erheblicher Gewalt in die Enge getrieben und ihm dann ins Gesicht und auf die Brust geschlagen hatte.

Der erste Schuss auf die Brust brachte zunächst nicht den gewünschten Erfolg. Die Polizisten sahen sich daher gezwungen, den Taser zusammen mit dem bereitgestellten Pfefferspray ein zweites Mal einzusetzen.Der Armenier wurde daraufhin gegen die gläserne Eingangstür des Wohnzimmers geschleudert, wodurch diese zerbrach. Er zog sich dadurch mehrere Wunden mit reichlich Blutverlust zu.

Nachdem der Angreifer mit Handschellen gefesselt und unschädlich gemacht worden war, wurde das sofortige Eingreifen des medizinischen Personals angefordert, das kurz darauf eintraf und ihn in Begleitung von sechs Beamten der Staatspolizei zur Behandlung in das Krankenhaus Bozen brachte, da er sehr gefährlich war und unter Arrest stand.

Die Geschädigten (darunter ein minderjähriges Mädchen) bestätigten bei ihrer Anzeige auf dem Polizeipräsidium, dass der Angeklagte versucht hatte, ihnen sexuelle Gewalt anzutun, indem er sie an den Haaren gepackt und mehrere Meter weit geschleift hatte, um sie zum Geschlechtsverkehr zu zwingen, wobei er ein Kondom in einer Hosentasche aufbewahrte.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurde A. T. wegen Widerstands, Gewaltanwendung und Körperverletzung gegenüber einer Amtsperson sowie wegen versuchter sexueller Gewalt festgenommen. Einige Stunden später wurde er aus der Notaufnahme entlassen und in das Gefängnis Bozen verlegt, wo er den Justizbehörden zur Verfügung steht. Sein Vater, seine Mutter und sein Onkel wurden auf freiem Fuß wegen Gewalt und Widerstand gegen einen Amtsträger angezeigt.

Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen wurden vier Polizeibeamte, darunter eine junge Polizistin, an verschiedenen Körperteilen verletzt. Sie wurden in der Notaufnahme behandelt und erhielten eine Prognose von 3 bis 7 Tagen.

Angesichts der Schwere des Vorfalls und seiner Vorstrafen gab Quästor Paolo Sartori, der Einwanderungsbehörde die sofortige Anweisung, den Vorfall der territorialen Kommission für Flüchtlinge zu melden, um ihm den Status eines Asylbewerbers abzuerkennen und folglich eine Ausweisungsverfügung zu erlassen, um ihn endgültig aus dem Staatsgebiet zu entfernen. Das gleiche Verfahren wurde auch gegen seine Eltern und seinen Onkel eingeleitet.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (18)

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  • robby

    So wertvolle Goldstücke müssen mit mehr Verständnis und Mitgefühl behandelt werden.

  • brutus

    …ist doch schön diese Kultur- und Fachkräftebereicherung!

  • placeboeffekt

    Was hier besonders auffällt, ist der Clan – Mob welcher sich vor dieses Subjekt stellt um es zu schützen.

  • foerschtna

    Es stellt sich hier auch die Frage, wie ein mehrfach vorbestrafter immer noch im Besitz einer regulären Aufenthaltserlaubnis sein kann. Ob die Remigration nach Armenien diesmal funktioniert ist auch fraglich, es wird sich schon irgendeine Migrations-NGO findet, die ihm und seinen Clanmitgliedern einen auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt bezahlt, um erfolgreich dagegen vorzugehen. Es werden sich mit Sicherheit humanitäre Hinderungsgründe gegen eine Abschiebung finden lassen.

    • placeboeffekt

      „ Es werden sich mit Sicherheit humanitäre Hinderungsgründe gegen eine Abschiebung finden lassen.“

      In diesem Fall gäbe es eigentlich mehr humanitäre Gründe, ihn abzuschieben.

      Falls man den wirklich humanitär und nicht ideologisch verblendet denkt, wie die von Ihnen vermuteten NGOs.

      Opfer sind auch Menschen.

    • morgenstern

      Eine Volkswirtschaft mit Fachkräftemangel schiebt doch keine Facharbeiter ab. Nach einer Delfin Therapie ist der wieder frei und kann seiner „Arbeit“ wieder nach gehen.

  • besserwisser

    die polizei mocht do a eppes mit … de muss man a respekteren….

  • cliktrip

    Beretta.. und a Ruh ist.

    • heracleummantegazziani

      Mit solchen Aussagen sind Sie um keinen Deut besser als dieser Kriminelle. Das Problem mit dem Abschieben ist: Verbüßt der dann in Armenien seine Strafe, oder läuft er frei herum und lacht alle aus? Und kommt dann vielleicht sogar wieder.

      • cliktrip

        4 verletzte Beamte.. ich denke in D und A , besonders jetzt, hätte man von der Glock Gebrauch gemacht. Die Polizeiorgane haben das Gewalt Monopol.. meiner Meinung nach sollten sie es deutlich häufiger einsetzen. Oder wird die Beretta nur zum Spaß mitgeführt?

        • andreas

          So ein Schwachsinn, weder in A und noch weniger in D, setzt einer in einer solchen Situation eine Schußwaffe ein.
          Ihr solltet etwas weniger Krimis schauen.

          • gerhard

            Und so sehr ich mir wünschte, das Problem wäre im der Baretta gelöst worden, muss ich Andreas zustimmen, weder in Deutschland noch in Österreich hätte ein Polizist geschossen.
            Dazu hätte schon dieser Abschaum mit einer gefährlichen Waffe auf die Polizisten zugehen müssen.
            Dann allerdings hätten die Polizisten, wie letzte Woche in München, kurzen Prozess gemacht.
            Und das war gut so.

      • summer1

        Hera
        Welch billiges Argument, ob die Straftäter in ihrer Heimat in Haft gehen. Das ist mir ehrlich gesagt egal, Hauptsache Straftäter außer Landes bringen. Ist oft eine viel größere Strafe als hier auf Kosten des Steuerzahlers einzusitzen!

      • placeboeffekt

        Hercule

        Nach dem neuesten decreto svuotacarceri wäre ich mir da nicht so sicher, ob der in Italy irgendwie büßen müsste.

        Die Rechte hat immer geheult als die damalige Regierung dieses infame Dekret auf den Weg gebracht hat… und jetzt kommt etwas, das einen eleganteren Namen trägt, aber im Grunde aufs gleiche abzielt.

      • morgenstern

        In den USA stünde in der Zeitung, Der Angreifer wurde erschossen.

  • gerhard

    Zwei oder drei Jahre Haft im Übelknast Bozen.
    Und dann raus mit diesem Abschaum aus Italien.

  • olle3xgscheid

    Lebenslang und die Familie soll’s bezahlen..
    Ist ja auf freien Fuß und hat den nicht-gebildet.

  • dn

    Die laschen Gesetze, die lahme EU zwingt den Wähler nach rechts. Selbst harmlose Bürger überlegen sich dann FdI, Blaue oder AfD zu wählen. Die Frage ist nur, wieso checken das die überbezahlten Politclowns nicht?

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