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Wundersame Gehaltserhöhungen

Das neue Führungskräfte-Gesetz des Landes beschert den Spitzenbeamten des Landtages sagenhafte Gehaltserhöhungen von bis zu 50 Prozent. Und auch um die Transparenz steht es im Hohen Haus nicht zum Besten.

von Artur Oberhofer

Andreas Leiter Reber schwingt die Moralkeule. Bewusst. Denn gerade der Landtag als Institution, so der Abgeordnete der Freien Fraktion, müsste in Sachen Verwaltungspraxis, Transparenz und Chancengleichheit „mit gutem Beispiel vorangehen“. Im Fall der Auswahl des Generalsekretärs des Südtiroler Landtags und in Sachen Besoldung sei das „leider nicht der Fall“, kritisiert Leiter Reber.

Es geht um das neue Führungskräfte-Gesetz des Landes. Dieses wurde auch auf die Gemeindesekretäre und auf die Führungsstruktur des Südtiroler Landtages ausgedehnt. Böse Zungen behaupten, dies sei deswegen geschehen, um möglichst viele Spitzenbeamte zu beglücken und solcherart davon abzulenken, dass die Gehälter der Spitzenbeamten des Landes in Zeiten wie diesen sensibel angehoben werden.

Mit anderen Worten: Wenn nicht nur die Spitzenbeamten beim Land, sondern auch die Gemeindesekretäre und Spitzenkräfte im Landtag deutlich mehr Geld bekommen, stehen nach außen hin nicht nur die Landes-Führungskräfte als die großen Abkassierer, als die Nimmersatten da.

Tatsache ist, dass das neue Führungskräfte-Gesetz nun insbesondere im Südtiroler Landtag für Missstimmung sorgt, weil, erstens, besoldungsmäßig ein frappierendes Ungleichgewicht entsteht. Und zweitens: Die Wiederbestätigung von Florian Zelger als Generalsekretär im Hohen Haus soll in einer Nacht- und Nebelaktion durchgezogen werden. Von wegen Transparenz!

Doch beginnen wir beim lieben Geld.

Eine Sonderbarkeit des neuen Führungskräftegesetzes besteht darin, dass die Führungskräfte des Südtiroler Landtages zwar ökonomisch den Führungskräften in der Landesverwaltung gleichgestellt werden, nicht aber die Berufungsverfahren (über reguläre Wettbewerbe).

Mit der ökonomischen Gleichstellung der Spitzenkräfte des Südtiroler Landtages mit den Führungskräften des Landes gehe eine, wie der Oppositionspolitiker Andreas Leiter Reber es nobel formuliert, „beachtliche Erhöhung“ der Grundentlohnung und des Gesamteinkommens der Führungskräfte des Landtags einher (siehe dazu auch die untenstehende Grafik).

So verdiente der Generalsekretär des Südtiroler Landtages, Florian Zelger, bisher im Optimalfall 155.376 Euro brutto im Jahr. Mit dem neuen Führungskräftegesetz werden es plötzlich 240.000 Euro brutto im Jahr. Eine Steigerung um 85.000 Euro (oder von 47 bis 54 Prozent).

 

Der Leiter im Amt für Verwaltungsangelegenheiten des Landtages darf sich über eine Gehaltserhöhung von 33.000 Euro brutto freuen (120.000 Euro statt wie bislang 87.000 Euro. Die Führungskräfte im Rechtsamt und im Übersetzungsamt des Landes verdienen mit dem neuen Gesetz im Optimalfall 39.000 bzw. 31.000 Euro brutto mehr.

Die Leiterin des Amtes für das Zeremoniell und Öffentlichkeitsarbeit im Landtag, der faktisch sieben Beamte und vier Portiers unterstehen, verdient plötzlich 110.000 Euro brutto im Jahr. Mit dem alten Gesetz waren es rund 73.000 Euro. Also ein Plus von bis zu 36.000 Euro (das ist eine Erhöhung im Ausmaß von 49 Prozent).

Andreas Leiter Reber stellt klar: „Mir geht es nicht um die einzelnen Personen, die Einzelfiguren interessieren mir nicht, aber unverhältnismäßige Gehaltssprünge in diesem Ausmaß sind gegenüber der Bevölkerung, gegenüber den Normalverdienenden im Lande einfach nicht zu rechtfertigen.“

Und es gehe dabei nicht nur um die Außenwahrnehmung. „Die ökonomische Gleichstellung mit Führungskräften der Landesverwaltung hat einerseits das Gleichgewicht zwischen den einzelnen Kategorien von Führungskräften bei gleichen Kompetenzen und ähnlicher Verantwortung durcheinandergebracht, und andererseits ein sehr großes Ungleichgewicht gegenüber allen anderen MitarbeiterInnen des Landtags hergestellt“, sagt der Mandatar der Freien Fraktion.

In einem Beschlussantrag fordert Andreas Leiter Reber nun eine Überarbeitung des Führungskräfte-Gesetzes mit dem Ziel, das „außerordentliche ökonomische Ungleichgewicht“, zu dem es durch die Umsetzung des Gesetzes gekommen sei, künftig zu minimieren. Auch sollten, so fordert Leiter Reber in dem Antrag, transparente Auswahlverfahren bei der Besetzung der Spitzenämter des Landtages.

Andreas Leiter Reber

Mit diesem Passus in seinemm Beschlussantrag bezieht sich Andreas Leiter Reber auf den Fall Florian Zelger.

Die Fakten: Mit der Umsetzung des neuen Führungskräfte-Gesetzes des Landes sind drei Ämter in der höchstmöglichen Stufe (A5) eingestuft: Der Generalsekretär der Landesregierung, Eros Magnago, der Generaldirektor des Landes (und ehemalige Stadtpolizei-Kommandant in Bruneck), Alexander Steiner, und der Generalsekretär des Landtages, Florian Zelger.

Mit dem neuen Führungskräfte-Gesetz kassieren diese drei hohen Amtsträger rund 240.000 Euro brutto im Jahr.

Da die Führungskräfte des Landtages den Landes-Führungskräften nur ökonomisch und nicht auch in Sachen Auswahlverfahren (Wettbewerb) gleichgestellt worden sind, ist bei der Besetzung des Postens des Generalsekretärs des Landtages kein öffentlicher Wettbewerb und kein transparentes und zeitgemäßes Auswahlverfahren vorgesehen.

Im Führungskräfte-Gesetz heißt es: „Der Generalsekretär wird mit Beschluss des Präsidiums auf Zeit ernannt. Der entsprechende Auftrag kann bei seinem Verfall erneuert werden. Der Generalsekretär wird auf Vorschlag des Landtagspräsidenten für die Dauer von fünf Jahren ernannt.“

Das bedeutet: Generalsekretär des Landes kann somit nur werden, wer vom Landtagspräsidenten dem Präsidium vorgeschlagen wird.

Was ist im Fall Zelger geschehen?

Am 2. August dieses Jahres – also mitten im Hochsommer, mitten im Sommerloch – hat der Direktor des Organisationsamtes, Andrea Galante, die „Einleitung von einem Aufruf für die Erteilung der Führungsposition auf höchster Ebene als Generalsekretär des Südtiroler Landtags (erste Ebene des einheitlichen Führungsstellenplans auf Landesebene)“ veröffentlicht.

Die Interessensbekundungen mussten bis 21. August eingereicht werden. In der Folge werden die KandidatInnen zu einem Gespräch mit dem Landtagspräsidenten geladen. Ernannt wird der Generalsekretär dann per Beschluss des Landtagspräsidiums, auf Vorschlag von Arnold Schuler.

Brisant: Obwohl sonst, wie Andreas Leiter Reber polemisch sagt, „jede noch so unbedeutende Mitteilung“ auf der Startseite der Landtags-Homepage veröffentlicht wird, wurde die öffentliche Bekanntmachung in Bezug den Aufruf zur Ernennung eines Generalsekretärs, also des höchsten Beamten dieser Institution, auf den Informationsseiten des Landtages nicht veröffentlicht, sondern nur auf der Website der Südtiroler Landesverwaltung – auf einer Unterseite.

Wie sagte Andreas Leiter Reber anfangs: Gerade der Landtag als demokratische Institution müsste es mit der Transparenz schon etwas ernster nehmen. Das gilt sowohl für die Gehälter der öffentlichen Verwalter als auch für die Auswahlverfahren.

In einem internen Schreiben an die Fraktionschefs im Landtag baut Arnold Schuler einem kollektiven Aufschrei bereits vor.

Er schreibt:

Der Aufruf wurde am 7. August im Amtsblatt der Region veröffentlicht, ebenso im Bereich ,Wettbewerbe und Aufrufe für Führungskräfte‘ an der Seite betreffend den einheitlichen Führungsstellenplan auf Landesebene. Außerdem wurden mittels eigener E-Mail durch das Organisationsamt sämtliche Führungskräfte über dieses Verfahren informiert.“

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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