„Zusätzlicher Schutz“
Um die Bannzone rund um die St. Nikolaus Kirche und das Widum in Gfrill zu erweitern, hat die Landesregierung einer indirekten Denkmalschutzbindung zugestimmt.
Um die Bannzone rund um die St. Nikolaus Kirche und das Widum in Gfrill zu erweitern, hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer, einer indirekten Denkmalschutzbindung zugestimmt. Dieser Schritt erfolgt im Einverständnis mit dem Privateigentümer der an Kirche und Widum angrenzenden Grundparzelle.
„Mit dieser Maßnahme erweitern wir die denkmalgeschützte Zone auf den gesamten Kirchhügel, womit ein zusätzlicher Schutz für das gesamte Baudenkmal gegeben ist“, betont Landesrat Achammer.
Für Landeskonservatorin Karin Dalla Torre handelt es sich bei der Kirche und dem Widum in Gfrill/Tisens um ein besonders schönes Denkmalensemble: „Mit der Unterschutzstellung kann das Widum, der leider lange Zeit unbewohnt war, auch mithilfe von Beiträgen des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler denkmalgerecht instandgesetzt werden. Damit schaffen wir ein kleinen Juwel für die Allgemeinheit.“
Die Fraktion Gfrill oberhalb von Tisens beheimatet mit der St. Nikolaus Kirche ein romanisches Bauwerk, das im 13. Jahrhundert erbaut und im 16. Jahrhundert um einen spätgotischen polygonalen Chor mit Fächergewölbe und einen Turm mit Spitzpyramide ergänzt wurde. An der Westwand der Kirche ist auf einem Fresko das jüngste Gericht zu sehen, die Wandmalerei wurde im 15. Jahrhundert angefertigt. Gemeinsam mit dem Widum, im Kern erbaut um 1808, bildet die Kirche ein besonderes Ensemble. Die Kirche ist bereits seit 1981 denkmalgeschützt. Ende März 2024 hatte Landeskonservatorin Dalla Torre, im Einvernehmen mit der Pfarrei Tisens, auch das Widum unter direkten Denkmalschutz gestellt.
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