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„Versöhnende Wirkung“

Foto: lpa

Exil-Tibeter, Wissenschaftler und Minderheitenexperten haben sich am Ritten mit Landeshauptmann Arno Kompatscher ausgetauscht.

Die Südtirol-Autonomie gilt international als gutes Beispiel für erfolgreichen Minderheitenschutz. Bei einem Erfahrungsaustausch internationaler Expertinnen und Experten mit Landeshauptmann Arno Kompatscher am Ritten, wurde die versöhnende Wirkung von Autonomiemodellen betont.

„Südtirol möchte weltweit das Bewusstsein für die friedensstiftende Wirkung von Autonomiemodellen stärken“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei einem Austausch mit Exil-Tibeterinnen und -Tibetern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Minderheitenfachleute aus Kanada, den USA, Spanien, Indien, Macau, Hong Kong und Kurdistan.

Das Treffen fand im Haus Himmelfahrt am Ritten statt.

Die Delegation zeigte besonderes Interesse an den Schutzmechanismen Südtirols und diskutierte auch die neuesten Entwicklungen in autonomen Regionen und föderalen Staaten.

Kompatscher betonte, dass einige Schutzmechanismen Südtirols auch global in anderen Minderheitensituationen hilfreich sein könnten: „Der Austausch über bewährte Modelle im Minderheitenschutz bedeutet auch eine Chance für friedliche Konfliktlösungen.“

Tashi Rabgey, eine tibetische Professorin an der George Washington University, hob die Bedeutung der Diskussion über vergleichende Modelle hervor.

Die Delegation hatte drei Tage lang an einem Workshop zu „Asymmetrischen Staatsformen“ an der Eurac Research teil genommen, der als Plattform für den Austausch über innovative Ansätze im Autonomie- und Minderheitenschutz diente.

Das internationale Interesse unterstrich Südtirols besondere Rolle in der globalen Diskussion über Minderheitenrechte und Autonomiemodelle.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • artimar

    Was diese so wirksamen internationalen Schutzmechanismen konkret sind, sollte der LH vielleicht auch mal der eigenen Bevölkerung verraten.
    Es wurden 1992 für das Schutzgebiet Südtirol keine Rechts- und Schutzmechanismen, wie z.B. ein bilaterales Monitoring, eine Schiedskommission (vgl. Kreisky-Saragat 1963), ein Schiedsgericht implementiert. Mehr noch. Die bestehende völkerrechtliche gänzliche Gleichstellung des Deutschen mit dem Italienischen seit dem Jahre 1946 ist offenbar keine Gewähr. Stichwort „Minorisierung“.
    Italien hat trotz Artikel 10 der Verfassung bis heute das Schutzabkommen für Südtirol im Rahmen des Pariser Friedensvertrages einfach nicht umgesetzt. Deutsch ist Hilfs-, nicht Amtssprache in Südtirol. Die Ungleichwertigkeit der (autochthonen) deutschen, ladinschen und jenischen  Bürgerschaft ist der Regelfall in Südtirol.

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