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„Fadenscheinige Begründung“

Foto: Lpa

Die Tierschutzorganisation LAV ficht die Abschussverfügung des Landeshauptmannes für zwei Wölfe im Obervinschgau gerichtlich an.

Das lag in der Luft.

Die Tierschutzorganisation LAV und zwei weitere nationale Tierschutzverbände haben gegen die Abschussverfügung des Landeshauptmannes von zwei Wölfen im Obervinschgau Rekurs vor dem Verwaltungsgericht in Bozen eingereicht.

LH Arno Kompatscher hatte am Freitag die Abschussverfügung für zwei Wölfe erlassen. Mit einer, wie die Tierschützer von LAV finden, „fadenscheinigen Begründung“.

Mit dem dringlichen Antrag wollen die LAV-Anwälte und die Rechtsvertreter der anderen Tierschutzorganisationen nun eine Aussetzung der Verfügung erwirken.

In einer Aussendung schreibt LAV-Sprecher Massimo Vitturi, die Wölfe hätten sich nur von Tieren ernährt, die ihnen die Bauern überlassen haben.

Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatten Tierschützer Abschussverfügungen vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich stoppen können.

Zwischen Mitte Mai und Mitte Juli waren in den Gemeindegebieten von Mals und Graun bei neun nachgewiesenen Wolfsangriffen auf drei Almen die Risse von insgesamt 30 Nutztieren verzeichnet worden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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