Das Bozen-Verbot
Der 39-jährige Kolumbianer, der Mitte Mai in der Bozner Roenstraße seine 34-jährige Partnerin mit einem Messer attackierte, ist auf freiem Fuß.
Er verbrachte rund zwei Monate in U-Haft im Bozner Gefängnis, seit Mitte Juli ist er auf freiem Fuß. Allerdings mit einer Einschränkung. Er darf das Gebiet der Gemeinde Bozen nicht betreten.
Diese Auflage verhängte der Voruntersuchungsrichter für den 39-jährigen Kolumbianer, der Mitte Mai in der Bozner Roenstraße seine 34-jährige Partnerin mit einem Messer attackierte.
Der Mann hat inzwischen in Brixen eine neue Arbeit gefunden und wird sich wohl hüten, sich dem mutmaßlichen Opfer des Mordversuchs zu nähern – auch wenn er ein gemeinsames Kind mit ihr hat.
Der Zwischenfall ereignete sich am Vormittag des 17. Mai in einem Kondominium.
Zunächst wurde die Frau in der gemeinsam bewohnten Wohnung in der Bozner Roenstraße tätlich angegriffen worden, dann verlagerte sich das Geschehen in das Stiegenhaus bzw. vor die Eingangstür des Kondominiums. Die 34-Jährige wurde mit zwei Stichwunden am Hals, die sich zu ihrem Glück als nicht sehr tief herausstellten, ins Bozner Krankenhaus gebracht. Nachbarn waren der Verletzten zur Hilfe gekommen, ihr Partner stand daneben und wurde kurz darauf festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft geht von einer Tötungsabsicht des 39-jährigen Mannes aus, der nicht vorbestraft ist und einer regulären Arbeit nachging.
Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einvernahme des Opfers im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens fand bisher nicht statt.
Dennoch erwirkten Nicola Nettis und Ernest Cuccarollo, die beiden Anwälte des Kolumbianers, bereits davor eine Aufhebung der U-Haft. (tom)
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.