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Gericht untersagt Abschüsse

Foto: Andrea Castelletti

Das Verwaltungsgericht in Bozen hat am Mittwochmorgen das Abschussdekret des LH für die beiden Vinschger Wölfe ausgesetzt.

Die Entscheidung lag in der Luft.

Das Verwaltungsgericht Bozen hat das Dekret des Landeshauptmannes, in dem er am vergangenen Freitag den Abschuss von zwei „Problemwölfen“ angeordnet hatte, ausgesetzt.

Mehrere nationale Tierschutzorganisationen hatten eine Aussetzung der Abschussermächtigung des Landeshauptmannes verlangt.

Die Tötung der beiden Wölfe, die einer geschützten Art angehören, wäre laut Verwaltungsgericht „nur in umschriebenen und genau bezeichneten Fällen“ zulässig.

Die Entscheidung des Gerichts, das Dekret auszusetzen, wurde auch durch den Zeitfaktor bestimmt, denn im Dekret heißt es:

„Die Nichtannahme des Antrags könnte den Streitfall irreversibel beeinflussen, da es sehr wahrscheinlich ist, dass in der Zeit zwischen der Einreichung der Beschwerde und dem entsprechenden vorsorglichen Antrag die Tötung der betreffenden Wölfe erfolgen wird.“

Die meritorische Entscheidung des Gerichts über die Rechtmäßigkeit des Dekrets steht noch aus.

Zwischen 14. Mai und 21. Juli waren in den Gemeindegebieten von Mals Fraktion Planeil und Graun bei neun nachgewiesenen Wolfsangriffen auf drei Almen die Risse von insgesamt 30 Nutztieren verzeichnet worden.

Dazu kommen 11 Lämmer ohne Ohrmarke, die ebenfalls nachweislich von einem Wolf gerissen wurden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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