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Der Abschussbefehl

Foto: 123RF

Der Landeshauptmann hat eine Ermächtigung zur Entnahme zweier Wölfe im Obervinschgau unterzeichnet.

Zwischen 14. Mai und 21. Juli waren in den Gemeindegebieten von Mals (Fraktion Planeil) und Graun bei neun nachgewiesenen Wolfsangriffen auf drei Almen die Risse von insgesamt 30 Nutztieren verzeichnet worden. Dazu kommen 11 Lämmer ohne Ohrmarke, die ebenfalls nachweislich ein Wolf gerissen hatte.

Die Almen sind in diesen Gemeinden als Weideschutzgebiete ausgewiesen, dennoch haben die insgesamt 11 Eigentümer Herdeschutzmaßnahmen (Hirten, Herdenschutzhund, elektrifizierte Zäune) umgesetzt. Der Landesforstkorps ist mit der Entnahme der zwei Wölfe beauftragt.

Entnahmeermächtigungen haben eine Gültigkeit von 60 Tagen ab der Unterschrift.

Die Ermächtigung wurde nach Berücksichtigung des positiven Gutachtens, das von der Wildbeobachtungsstelle des Landes eingegangen ist, und nach eingehender Prüfung der Rechtslage von den Experten der Abteilung Landesforstdienst in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft des Landes ausgearbeitet. Die Höhere Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) erklärte die Entnahme den Landesgesetzen entsprechend, gab aber keine Bewertung ab.

Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist auf europäischer Ebene, im Alpenraum, Appennin und in Trentino-Südtirol in Übereinstimmung mehrerer Wissenschaftler (Prof. Boitani, 2018; Univ. Prof. Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien (Boku)), bestätigt.

Die Ermächtigung wurde auf der Internetseite des Landes Südtirol im Bereich „Fauna, Jagd und Fischerei“ der Abteilung Land- und Forstwirtschaft veröffentlicht.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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