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Mehr Geld für Bezirksverwalter

Foto: LPA/Claudia Corrent

Die Landesregierung plant die Erhöhung der Amtsentschädigung für die Verwalter der Bezirksgemeinschaften. Kofler, Steger und Co. winken acht Prozent mehr Lohn.

von Markus Rufin

Die mögliche Erhöhung der Gehälter der Bürgermeister hat in diesem Sommer viel Staub aufgewirbelt. Einige Gemeindevertreter können sich aber schon mit Sicherheit über mehr Lohn freuen.

Heute soll die Landesregierung nämlich eine Erhöhung der Amtsentschädigung der Verwalter der Bezirksgemeinschaften beschließen. „Genauer gesagt handelt es sich hierbei um eine Inflationsanpassung“, erklärt der Präsident der Bezirksgemeinschaft Pustertal Robert Alexander Steger. Er weiß genau, wie heikel die Erhöhung der Gehälter und Amtsentschädigung für politische Würdenträger in der Öffentlichkeit betrachtet wird und führt deshalb sogleich eine Rechtfertigung in den Raum: „2013 wurde die Amtsentschädigung gleich doppelt gekürzt. Seitdem hat es keine Veränderung mehr gegeben.“

Aktuell ist für die Präsidenten der Bezirksgemeinschaften eine monatliche Amtsentschädigung in Höhe von bis zu 5.127 Euro brutto vorgesehen. Sind sie aber Bürgermeister einer Gemeinde reduziert sich die Amtsentschädigung auf 4.395 Euro brutto. Stellvertreter erhalten 30 Prozent des Verdiensts des Präsidenten, Referenten erhalten 20 Prozent. Vor allem die Entschädigung für die Präsidenten fällt eigentlich üppig aus.

Wie Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer erklärt, handelt es sich hierbei aber nicht um eine Mal eben beschlossene Erhöhung: „Das Land holt mit diesem Beschluss das nach, was für die Gemeinden bereits 2023 beschlossen wurde. Es mussten für die Bezirksgemeinschaften einige Bestimmungen angepasst werden“ Damals gab es also eine Inflationsanpassung für die Gemeindeverwalter. Für kleine Gemeinden lag diese bei acht Prozent, für mittelgroße Gemeinden bei vier Prozent und für die Verwalter in den großen Gemeinden fiel diese Anpassung aus.

Die Präsidenten und Referenten der Bezirksgemeinschaft sollen nun ebenfalls eine Erhöhung um acht Prozent erhalten. Gerade die Präsidenten erhalten bereits eine ohnehin ansehnliche Amtsentschädigung, vor allem wenn man bedenkt, dass gleich drei (Salten-Schlern, Pustertal und Eisacktal) der sieben Bezirksgemeinschaften von Bürgermeistern verwaltet werden.

Steger hält die nun vorgesehen Anpassung dennoch für gerechtfertigt – auch weil die Entschädigung des Präsidenten mit jener des Bürgermeisters bis maximal 60 Prozent vereinbar ist. „Ich erhalte deshalb eine Amtsentschädigung von 1.500 Euro netto“, rechnet Steger vor, „und das, obwohl ich mindestens drei Tage in der Woche für die Bezirksgemeinschaft im Einsatz bin.“

Für Steger ist eine angemessene Entschädigung der Ämter in der Gemeinden- und Bezirkspolitik dringend notwendig, weshalb er auch die Aussagen in den Medien für übertrieben hält: „In den ganz großen Gemeinden werden die Ämter recht gut entschädigt, in kleineren und mittelgroßen Gemeinden hingegen nicht. Ich bin der Meinung, dass wenn man Fachleute in den Ämtern der Lokalverwaltungen haben möchte, man auch dafür sorgen muss, dass diese attraktiv bleiben. So wie es zurzeit ist, werden sich die Gemeinden künftig schwertun, Personen zu finden, die diese Verantwortung übernehmen.“

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