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„Wir haben keinen Spielraum“

Sitz der SVP in der Bozner Brennerstraße

Die SVP hat sich gegen die Verlängerung der Mandatsbeschränkung für Gemeinden mit über 15.000 Einwohnern ausgesprochen. Für Referenten und Bürgermeister kleiner Gemeinden gibt es hingegen kein Limit mehr.

von Markus Rufin

Es war zu erwarten. Die SVP stellt sich nicht gegen Rom und möchte die nationalen Bestimmungen zum Wahlgesetz auf Gemeindeebene übernehmen. Gestern wurde diese Entscheidung in einer Parteisitzung getroffen.

Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr erschütterte ein Urteil aus Sardinien die Lokalpolitik. Seitdem gilt die Grundlage, dass sich die Regionen – auch jene mit Sonderstatut – an die staatliche Wahlordnung auf Gemeindeebene heißen müssen.

Zwar hat das Parlament in Rom mit einer schnellen Gesetzesänderung reagiert, allerdings nur für Gemeinden unter 15.000 Einwohnern. Bei kleinen Gemeinden, die nicht mehr als 5.000 Einwohner haben, gibt es für die Bürgermeister keine Mandatsbeschränkung mehr, während Bürgermeister von Gemeinden mit 5.000 bis 15.000 Einwohnern maximal drei Perioden im Amt bleiben dürfen. Bürgermeister von Gemeinden mit über 15.000 Einwohnern sind hingegen nur zwei Kandidaturen hintereinander erlaubt.

Die Frage ist nun, ob das Land die Bestimmungen des Staates übernimmt oder einen eigenständigen Weg gibt. In den vergangenen Wochen gab es innerhalb der SVP eine aufreibende Diskussion. Ganz konkret wirken sich die neuen Bestimmungen nämlich auf den Brunecker Bürgermeister Roland Griessmair aus. Dieser dürfte laut diesen nicht erneut kandidieren, würde es aber gerne tun. Ebenso betroffen wäre Renzo Caramaschi. Sowohl die beiden Bürgermeister als auch der Gemeindenverband versuchten Druck auf die Landespolitiker auszuüben.

Lesen Sie den gesamten Artikel in der Samstags-Ausgabe der TAGESZEITUNG.

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