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Hintergründe einer Aggression

Gerichtsgebäude in Bozen

Dass eine Frau einen Mann krankenhausreif schlägt, kommt nicht alle Tage vor. Eine 38-jährige Marokkanerin wurde am 21. Juli in Bozen deswegen verhaftet.

von Thomas Vikoler

Sie verbringt ihre Tage seit bald drei Wochen im Hausarrest und muss auf Anweisung des Voruntersuchungsrichters eine elektronische Fußfessel tragen. Und gegen sie läuft ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung und wegen Raubes.

Die Rede ist von einer 38-jährigen gebürtigen Marokkanerin, die ihren Ex-Mann am Abend des 21. Juli aufsuchte. Laut Polizei hatte sie ihr Bruder aufgefordert, diesen umzubringen.

Dazu kam es bekanntlich nicht, aber die Frau verschaffte sich Zutritt zu der Wohnung des Ex-Mannes im Bozner Stadtviertel Gries-Quirein. Sie beschimpfte den 40-Jährigen (es handelt sich um einen italienischsprachigen Südtiroler), warf mit Gegenständen gegen ihn. Laut Polizeibericht schlug sie den Mann mit Fäusten, trat gegen ihn und zerkratzte sein Gesicht. Auch die neue Partnerin des Ex sei von ihr verletzt worden, berichtete die Polizei.

Als die von Nachbarn gerufene Polizeistreife in der Wohnung eintraf, flüchtete die 38-Jährige auf das Dach des Hauses und wurde kurze Zeit darauf festgenommen.
Nach der Festnahme stellte sich heraus, dass die Frau ihren Ex-Mann nicht nur krankenhausreif geprügelt, sondern auch 400 Euro und eine Kamera aus der Wohnung gestohlen hatte.

Deshalb verhängte der Richter nach Bestätigung der Festnahme U-Haft im Hausarrest gegen die Frau – vorgehalten wird ihr nicht nur Körperverletzung, sondern auch Raub. In der entsprechenden richterlichen Verfügung wird auch angemerkt, dass die Tatverdächtige bei der Begehung der beiden Straftaten ein gegen sie verhängtes Annäherungsverbot an ihren Ex-Mann verletzt hatte.

Die Frau, der eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren droht, hat sich inzwischen einen prominenten Anwalt genommen. Flavio Moccia beantragte gestern auf einer Verhandlung des Freiheitsgerichts die Aufhebung der U-Haft für die 38-Jährige. U.a. mit der Begründung, dass der Tatbestand des Raubes, der schwerere der ihr vorgehaltenen Strafdelikte, nicht erfüllt sei, weil die Frau an jenem 21. Juli lediglich ihr Eigentum – Geld und Kamera – aus der Wohnung geholt habe. Ob das die Richter auch so sehen, wird sich voraussichtlich heute zeigen, wenn die Entscheidung über den Enthaftungsantrag bekanntgegeben wird.

Verteidiger Moccia betont, dass seine Mandantin an sich nicht zur Gewalt neige und eigentlich ein Opfer ihres Ex-Mannes sei. Und ihres in der Emilia Romagna lebenden Bruders, gegen den ein getrenntes Strafverfahren läuft.

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