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Wolf im Visier?

Foto: Lpa

Das Land erwägt die Entnahme eines Wolfs, der sich im oberen Vinschgau aufhält. Dafür wurden die gesetzlich vorgesehenen Gutachten angefordert. Sie sollen in diesen Tagen eintrudeln. Ob das Abschussdekret dann auch tatsächlich erlassen wird, ist allerdings noch offen.

von Karin Gamper

Abschussdekrete für Großraubtiere sind ein heikles Thema. Entsprechend zurückhaltend wird bei den zuständigen Stellen mit Informationen über die mögliche Entnahme eines Wolfs im oberen Vinschgau umgegangen. „Dazu kann ich nichts sagen“, bittet Günther Unterthiner, Direktor der Abteilung Forstdienst um Verständnis. Auch der zuständige Agrarlandesrat Luis Walcher gibt sich zugeknöpft. Erst nach einigem Nachhaken bestätigt er: „Wir haben die gesetzlich vorgeschriebenen Gutachten der zuständigen Stellen eingeholt, wie diese ausfallen werden und ob es zu einem Abschuss kommt, ist aber noch offen“.

Es geht um die mögliche Entnahme eines Wolfs, der sich in der Gemeinde Mals aufhält und dort im Umkreis der Planeiler Alm mehrere Tiere gerissen hat. Schaden und Rahmenbedingungen erfüllen dabei offenbar die Voraussetzungen für eine Entnahme, wie sie das entsprechende Landesgesetz aus dem Jahr 2023 vorsieht. Das Land hat deshalb wie vorgeschrieben die zwei nötigen Gutachten angefordert: eines bei ISPRA (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale) und eines bei der Wildbeobachtungsstelle des Landes. Die Gutachten liegen noch nicht vor und sollen erst in den kommenden Tagen eintrudeln.

Ob die beiden Gutachten eine Entnahme des Vinschger Wolfs ermöglichen, steht damit noch nicht fest. „Es ist noch alles offen“, betont Landesrat Walcher.

Es ist das erste Mal, dass das Land im laufenden Jahr die Gutachten für eine Wolfsentnahme anfordert.

2023 hatte der Landeshauptmann zwei Abschussdekrete unterzeichnet, beide wurden nach der Intervention von Tierschutzverbänden beim Verwaltungsgericht in Bozen nicht vollstreckt.

Ein Dekret betraft 2023 die Entnahme eines Wolfs im Gebiet von Mühlwald im Ahrntal, die zweite Entnahme einen Wolf, der sich im Gemeindegebiet von Kastelbell-Tschars aufhielt. Nach einem Rekurs von Tierschutzverbänden setzte das Verwaltungsgericht Bozen die Dekrete bis zur meritorischen Verhandlung aus. Da diese erst nach dem Ende der Almsaison stattfand, war das Streitinteresse erloschen. Die Entnahmedekrete wurden deshalb nicht ausgeführt.

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