Das Kubatur-Geschenk

Foto: LPA/ Pixabay
Während das Land an der Wohnbau-Reform bastelt, gibt es erst einmal ein Kubatur-Geschenk für Eigentümer von älteren Gebäuden im landwirtschaftlichen Grün. Die grüne Landtagsabgeordnete Madeleine Rohrer kritisiert es heftig.
von Thomas Vikoler
„Der Landeshauptmann hat eine große Revolution in Sachen Wohnbau angekündigt. Herausgekommen ist nicht einmal ein Revolutiönchen. Es ist bei der Ankündigung geblieben“, konstatiert die grüne Landtagsabgeordnete Madeleine Rohrer.
Zuletzt war tatsächlich von Initiativen der Landesregierung zugunsten des „leistbaren Wohnens“ die Rede, das entsprechende Paket soll im September vorliegen. Die jüngste Klausurtagung zum Thema verspricht allerdings nichts Gutes.
Kürzlich wurde bekannt, dass die Landesregierung eine neue Durchführungsbestimmung zum Bauen im landwirtschaftlichen Grün beschließen will. Ein Kubaturbonus für energetische Sanierung von 200 Kubikmetern für alle bestehenden Gebäude, die vor 1973, also vor der Einführung der Bauleitpläne, bestanden haben. Diese Gebäude können demnach auf bis zu 1.200 Kubikmeter erweitert werden. Aus einem beispielsweise bescheidenen Ferienhaus kann so ein Gebäude mit drei Wohnungen werden. Mit einer Einschränkung: Laut Ankündigung sind die 200 Kubikmeter aus dem Energiebonus konventioniert sein. Die Frage ist freilich, wie das überprüft werden kann, wenn der Rest des Gebäudes freie Kubatur ist.
„Unter dem Denkmantel des leistbaren Wohnens soll es jetzt ein weiteres Kubatur-Geschenk geben. Ein weiteres Geschenk, weil es bereits 2018 ein solches gab“, kritisiert Rohrer, die dazu eine Landtagsanfrage eingebracht hat.
Sie sieht durch die Maßnahme, die Urbanistiklandesrat Peter Brunner mit einer Ungleichbehandlung von Gebäuden im landwirtschaftlichen Grün mit solchen in Wohnbauzonen begründet, die Verletzung der Grundsätze des seit Juli 2020 geltenden Gesetzes für Raum und Landschaft verletzt. Nämlich der Zersiedelung Einhalt zu gebieten.
Im landwirtschaftlichen Grün gilt eigentlich ein Bauverbot. Bei der Verabschiedung des Gesetzes für Raum und Landschaft im Jahr 2018 wurde die Möglichkeit geschaffen, seit 1973 bestehende Wohngebäude im landwirtschaftlichen Grün ab 300 Kubikmetern Baumasse auf bis zu 1.000 Kubik zu erweitern (zuvor waren es 800). Geschlossene Höfe können auf bis zu 1500 Kubikmeter erweitert werden. Für sie soll der neue Kubaturbonus laut Ankündigungen nicht gelten.
Im Jahr 2020 hat die Landesregierung die Verordnung zum Bauwesen erlassen, womit im landwirtschaftlichen Grün die Möglichkeit eröffnet wird, neue unterirdische Kubatur zu errichten. Bis 2023 gab es zwei Einschränkungen: Die unterirdische Kubatur darf lediglich 20 Prozent der oberirdischen Baumasse betragen und allein für Nebenzwecke (z. B. Garage) genutzt werden. Beide Beschränkungen sind durch eine Gesetzesänderung vor den letzten Landtagswahlen ebenfalls gefallen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Kubaturbonus im landwirtschaftlichen Grün werden mit der Änderung am Landschaftsleitbild im Jahre 2023 geschaffen. Selbst die damalige Urbanistiklandesrätin Maria Hochgruber Kuenzer zeigte sich skeptisch und verwies auf zusätzliche Herausforderungen für die Gemeinden (Müllabfuhr, Infrastrukturen, Schülertransport).
„Während die Südtiroler Familien auf Maßnahmen warten, damit sie sich das Wohnen endlich wieder leisten können, während alle anderen mit Ankündigungen vertröstet werden, gibt es für alle, die ein Wohnhaus im landwirtschaftlichen Grün besitzen, ein weiteres, politisch widersinniges Kubaturgeschenk“, kritisiert Rohrer.
Sie weist dazu auf Zahlen des ASTAT, wonach zwischen 2002 und 2012 die im Landwirtschaftsgebiet verbaute Fläche um 32 Prozent gestiegen ist – ein größerer Anstieg als innerhalb des Siedlungsgebiets.
Rohrer fürchtet, dass das angekündigte Kubatur-Geschenk nun einen weiteren Bauboom im Grünen auslöst.
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