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Garbins Bestätigung

Priska Garbin bleibt auch in dieser Legislaturperiode Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle. Im vergangenen Jahr registrierte sie 229 Kontakte.

Priska Garbin wird auch in der laufenden Legislaturperiode (XVII.) Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle bleiben. Die Juristin und Verwaltungsexpertin mit langjähriger Erfahrung hat die Leitung der bei der Volksanwaltschaft angesiedelten Stelle 2022 übernommen, dem Jahr, in dem diese ihre Tätigkeit aufgenommen hat, – nun wurde sie von Landtagspräsident Arnold Schuler in ihrem Amt bestätigt. Die Ernennung erfolgte, wie vom Landesgesetz Nr.11/2020 „Bestimmungen über die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen“ vorgesehen, auf Vorschlag der Volksanwältin, welcher wiederum auf einer verbindlichen Stellungnahme des Beirates der Antidiskriminierungsstelle basiert.

„Es freut mich, dass ich diese Funktion an der Spitze einer Einrichtung, die sich für viele Menschen als äußerst wertvoll erwiesen hat, weiter ausüben kann“, sagt Garbin und erinnert: „Im vergangenen Jahr wurden 229 Kontakte registriert und 165 Fälle von Diskriminierungen gemeldet.“ Diskriminierungen, mit denen sich die Antidiskriminierungsstelle befasst, sind solche aufgrund personenbezogener Merkmale, also: rassistische Zuschreibungen, Sprache, Kultur, ethnische Herkunft, Zugehörigkeit zu einer Nation oder politischen Ansicht, Religion, Behinderung, Aussehen, Alter sowie Homo-, Bi- und Transphobie.

Eine ihrer ersten Handlungen als bestätigte Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle, so Garbin weiter, werde darin bestehen, Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Organisationen, die im sozialen Bereich und im Kampf gegen Diskriminierung tätig sind, aufzufordern, sich um eine Mitgliedschaft im Beirat der Antidiskriminierungsstelle zu bewerben. Es ist dies ein Gremium mit beratender Funktion, welches als Verbindungsglied zwischen der Antidiskriminierungsstelle und den Vereinen tätig ist.

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