Rechtzeitig anmelden
Für Pädagogen und sozialpädagogische Erzieher wurden neue Berufskammern eingerichtet. Die Gewerkschaft empfiehlt eine schnelle Einschreibung.
Per Gesetz sind zwei neue Berufskammern eingerichtet worden, jenes der Pädagogen und das der sozialpädagogischen Erzieher. Diese Neuerung betrifft eine ganze Reihe von Berufsbildern, wie Kinderbetreuer, Erzieher im Kleinkinderbereich mit Diplom, Arbeitserzieher, Behindertenerzieher, Erzieher, Heim- und Jugenderzieher, Sozialpädagogen, Schulsozialpädagogen, Mitarbeiter für Integration, Betreuer für Menschen mit Behinderung, Freizeitgestalter/Tagesgestalter, Fachkräfte für Arbeitsinklusion und andere Berufsbilder, die in diesen Diensten arbeiten.
Die anfänglich festgelegte Fälligkeit am 6. August 2024 für das Ansuchen auf Eintragung ist verschoben worden.
In Erwartung der neuen Fälligkeit und angesichts einiger Auslegungszweifel in Bezug auf die Bestimmung raten die Fachgewerkschaft Öffentliche Dienste im SGBCISL und die Fachgewerkschaft Fisascat für die Berufsbilder im Privatsektor den betroffenen Personen, sich rechtzeitig für das jeweilige Register anzumelden!
Die notwendigen Formblätter sind auf der Internetseite des Landesgerichts Bozen zu finden, ebenso die E-Mail-Adresse, an welche die erforderlichen Unterlagen per zertifizierter E-Mail zu übermitteln sind. Laut Mitteilung des Gerichtes Bozen kann der Antrag auch mittels Einschreiben mit Rückantwort mit allen nötigen Unterlagen und Stempelmarke eingereicht werden.
Interessierte Personen können sich für weitere Auskünfte an die Gewerkschaft wenden.
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