Die Holzbauförderung
Der Holzbau bei öffentlichen Gebäuden und Bauwerken wird gefördert. Noch bis zum 16. September kann um Fördergelder angesucht werden.
Der Aufruf zur Gesuchseinreichung geht an öffentliche Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Eigenverwaltungen. Sie bekommen Beiträge für die Verwendung von Holz als Baumaterial. „Die verstärkte Verwendung dieses Baumaterials ist wichtiger Bestandteil der Klimaplanstrategie des Landes – die öffentlichen Körperschaften sollen als Vorbilder fungieren“, sagt Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher. Der Baustoff Holz soll aufgrund seiner Klimawirksamkeit, insbesondere der Fähigkeit zur langfristigen Bindung von Kohlendioxid (CO2) als nachwachsender Rohstoff sowie der Reduktion von energiebedingten CO2-Emissionen gefördert werden.
Der Holzbaufonds wurde für den Zeitraum 2023 bis 2030 eingerichtet und ist jährlich mit 1,2 Millionen Euro dotiert. Die Gelder für das laufende Jahr sind noch nicht erschöpft, daher kann noch bis 16. September um Beiträge aus dem Holzbaufonds angesucht werden. Bemessen wird die Förderung an der gespeicherten Kohlenstoffmenge in den öffentlichen Bauten und zwar beim Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 Quadratmetern und bei Erweiterungen und Aufstockungen von öffentlichen Gebäuden mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 Quadratmetern.
Zugelassen sind alle Holz- und Holzhybridbauweisen, unter der Voraussetzung, dass mindestens 100 kg verbautes Holz pro Quadratmeter Brutto-Grundfläche im Gebäude vorhanden sind (unterirdische Geschoße werden nicht zur Brutto-Grundfläche gezählt).
Der Beitrag beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem Kohlenstoff (ausgedrückt in t/CO2). Der zugelassene Mindestbeitrag beträgt 25.000 Euro, der maximale Beitrag pro Bauvorhaben beträgt 200.000 Euro. Der Nachweis für den Einsatz nachwachsender, kohlenstoffspeichernder Baustoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung erfolgt mit dem Berechnungstool „CO2-Tool_Wood“.
Für die geförderten Baustoffe muss mit Ausnahme von Dämmstoffen eine Zertifizierung nachgewiesen werden und mindestens 80 Prozent des verbauten Vollholzes müssen in einer Entfernung von maximal 500 km vom Errichtungsstandort geschlägert und verarbeitet worden sein. Förderfähig sind auch Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. Flachs, Hanf, Holzfasern, Holzfaserdämmplatten sowie Einblas- und Schüttdämmstoffe aus Holzfasern, Holzspäne und Schnitzel (Einblas- und Schüttdämmstoffe, Holzwolle, Kork, Stroh, Zellulose).
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Kommentare (1)
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perikles
Was wird in diesem Land eigentlich nicht gefördert?