Belästigung am Arbeitsplatz
Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer hat sich unlängst mit Quästor Paolo Sartori zu einem Austausch getroffen.
Bei dem Gespräch ging es vor allem darum, dem Verantwortlichen der Quästur von Bozen die Haupttätigkeitsfelder der Ombudsstelle darzulegen, die insbesondere die Themen geschlechtsspezifische Diskriminierungen, Mobbing und sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz umfassen.
„Quästor Sartori hat seine Unterstützung und Zusammenarbeit zugesichert“, berichtet Gleichstellungsrätin Hofer und unterstreicht:
„Das Treffen mit dem Quästor war äußerst wertvoll, einerseits, um über meine Tätigkeit zu informieren, andererseits um die Unterstützung vonseiten der Ordnungskräfte zu intensivieren, damit sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gemeldet und ernst genommen wird. Es ist wichtig, dass Personen, die von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind, Hilfe suchen.“
Seit ihrem Amtsantritt im Mai hat Gleichstellungsrätin Hofer bereits fünf Fälle von sexueller Gewalt am Arbeitsplatz und rund 25 Mobbingfälle bearbeitet.
Die Gleichstellungsrätin ermutigt Personen, die sexuelle Belästigungen erfahren, sich an ihr Büro zu wenden. Denn neben den strafrechtlichen Konsequenzen für den Täter oder die Täterin, hat auch der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin gesetzliche Verpflichtungen, jegliche Form von Gewalt, Diskriminierungen und sexuelle Belästigungen vorzubeugen bzw. eine sofortige Intervention zu tätigen.
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