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Abgewiesener Rekurs

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Die Energiegenossenschaft EUM scheitert vorerst mit dem Versuch, eine Stromverteilungskonzession für das gesamte Gebiet von Moos in Passeier zu erhalten.

Sie ist eine Art Vorzeige-Genossenschaft auf dem Energiesektor in Südtirol, die im Jahre 2002 gegründete Energiegenossenschaft EUM. Seit 2006 versorgt sie einen Großteil des Gebiets der Gemeinde Moos in Passeier mit günstigem Strom, dessen Preis nicht der staatlichen Regulierung unterliegt.

Inzwischen betreibt EUM auch eine Tankstelle, ein Fernheizwerk, einen Laden und bietet auch Internet-Dienste an.

Nun ist die Genossenschaft, jedenfalls vorerst, mit dem Versuch gescheitert, die Stromversorgung auf dem gesamten Gemeindegebiet zu übernehmen, also auch in der Fraktion Rabenstein.

Die zuständigen Landesämter hatten 2023 einen entsprechenden Antrag von EUM abgewiesen, dagegen legte die Genossenschaft in der Person ihres gesetzlichen Vertreters, dem Bürgermeister der Gemeinde Moos, Rekurs beim Verwaltungsgericht ein.

Der Rekurs ist nun als unbegründet abgewiesen worden, die Genossenschaft wurde zur Zahlung von 3.000 Euro Prozessspesen an die Landesverwaltung verurteilt.

Diese hatte EUM die Ausstellung der Verteilerkonzession für das gesamte Gemeindegebiet mit der Begründung verweigert, dass sie ihre Tätigkeit im Jahre 1999, als der Verteilerplan erstellt worden war, noch nicht ausübte. Ein Pacht- bzw. Dienstvertrag mit der Gemeinde (er geht bis zum Jahr 2036) sei kein ausreichender Rechtstitel für eine Gesamtrechtsnachfolge des vorherigen Stromverteilers, nämlich die Gemeinde Moos in Passeier.

Das Verwaltungsgericht teilt diese Einschätzung und weist den Rekurs ab. In der Urteilsbegründung hält es aber fest, dass die Gemeindeverwaltung sehr wohl berechtigt sei, die Stromverteilung auf dem Gemeindegebiet zu übernehmen. Nicht aber die EUM.  (tom)

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • robby

    Alperias Vormachtstellung wird mit Zähnen und Klauen verteidigt.

  • hoi_du

    Interessant … da beruft sich das Land auf den Verteilerplan … und gleichzeitig stellen sie massenweise Konzessionen ohne verpflichtende Bewertungskriterien im Widerspruch zum Verteilerplan aus … ebenso vergeben sie Konzessionen mit verjährten Anträgen bzw. zu spät eingereichten … aber eigentlich egal, weil 2025 müssen die Konzessionen europaweit ausgeschrieben werden

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