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„Unbeliebte Praxis“

Die Mehrheit im Landtag lehnt eine Verschärfung des Wahlwerbeverbots ab – sehr zum Ärger der Grünen.

Der 1. Gesetzgebungsausschuss hat mit den Stimmen von SVP und FdI das Gesetz der Grünen zur Wahlwerbung von Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften abgelehnt. Laut Regionalgesetz 7/98 ist es gemeinnützigen Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften ab dem 60. Tag vor einer Wahl untersagt, für Kandidaten und Parteien zu werben. Es fehlen jedoch Sanktionen für Verstöße. Auch im Landes-Wahlgesetz sind keine Strafen zur Durchsetzung des Werbeverbots vorgesehen.

Brigitte Foppa wollte daher Sanktionen in Höhe von 50 Prozent der erhaltenen Zuwendungen für Verstöße einführen, was Anna Scarafoni, Sepp Noggler und Harald Stauder aber ablehnten. „Wir sind der Meinung, dass es selten vorkommt, dass Verbände nicht politisch orientiert sind – auch wenn es einige gibt, die es nicht sind –, wenn sie Interessen verfolgen, die von einer politischen Partei vertreten werden. Dass sie Empfehlungen geben, beeinträchtigt nicht die Freiheit der Wahl“, so Ausschussvorsitzende Scarafoni.

Eine verpasste Chance, finden die Grünen: Wahlwerbung von Vereinen und Verbänden sei bei vielen BürgerInnen eine „unbeliebte Praxis“. Das Thema werde seit 20 Jahren im Landtag immer wieder diskutiert, jedoch ohne Erfolg bei der Mehrheit. „Dabei“, so Brigitte Foppa, „ist das freie Mandat sehr wichtig – doch dieses wird beschnitten, wenn ein gewählter Mandatar einem Verband aufgrund der Unterstützung im Wahlkampf ,etwas schuldig‘ ist.“ (mat)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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