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Der unterschriebene Vertrag

Foto: lpa/Greta Stuefer

Die Landesagentur für Gewerkschaftsbeziehungen und die Gewerkschaften haben dem Text zum BÜKV 2019-21 zugestimmt und den Vertragsentwurf unterzeichnet. Er betrifft rund 32.500 Personen.

Nach der Einigung über den Abschluss des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) 2019-2021 haben die Verhandlungsparteien am Dienstag den Entwurf unterzeichnet. „Wir konnten einige wesentliche Punkte festlegen, die die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver machen – für die Bediensteten, aber auch für Neueinsteiger. Es ist uns auch gelungen, einige Vorschläge umzusetzen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst an uns herangetragen hatten“, berichtet Personallandesrätin Magdalena Amhof.

Nach längeren Verhandlungsrunden, die seit Beginn der Legislatur regelmäßig stattfanden, bringt der neue Vertrag unter anderem eine flexiblere Handhabung und höhere Entlohnung der Elternzeit, gewährleistet die unmittelbare Anerkennung der Berufserfahrung für neue Mitarbeitende und ermöglicht eine bessere Berücksichtigung von Kompetenzen, Verantwortung und Leistung durch höhere Aufgaben- oder Koordinierungszulagen.

Der bereits 2023 unterzeichnete Vertrag für den Zeitraum 2019-21 musste neu verhandelt werden, weil das ursprünglich vorgesehene neue Lohnmodell einige rechtliche Fragen aufgeworfen hatte. Mittlerweile wurde es aus dem Vertrag herausgenommen.

Die nächsten Schritte bis zur definitiven Unterzeichnung

Bevor der BÜKV in Kraft treten kann, müssen noch mehrere Berichte und Gutachten eingeholt werden, unter anderem seitens der Prüfstelle und des Kollegiums der Rechnungsprüfer des Landes sowie des Rechnungshofs. Auch ein weiterer Beschluss der Landesregierung ist erforderlich. Im Anschluss kann die definitive Unterzeichnung und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Region erfolgen.

Im Unterschied zu bisher wird die Elternzeit in Zukunft auch stunden- oder tageweise und in unbegrenzt vielen Abschnitten nutzbar sein, die Fristen für die Vorankündigung deutlich verkürzt. Zwei Monate werden zudem höher entlohnt – zu 100 bzw. zu 80 Prozent anstatt wie bisher zu 30 Prozent. Während der Elternzeit reifen künftig auch Urlaub und 13. Monatsgehalt an. Die Elternzeit kann schließlich auch dafür verwendet werden, um die eigene Wochenarbeitszeit über einen längeren Zeitraum hinweg zu reduzieren. Der 60-tägige Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes kann länger genutzt werden, und zwar bis zum 14. Lebensjahr des Kindes.

Die Berufserfahrung wird ab Beginn des Dienstverhältnisses effektiv anerkannt, der Zeitrahmen für die Beantragung auf 120 Tage nach Dienstantritt erweitert. Künftig wird der oder die direkte Vorgesetzte bewerten, ob und wie viel Berufserfahrung anerkannt werden soll. Zudem wird es möglich, höhere Beträge für Aufgabenzulagen und Koordinierungszulagen zu vergeben, um Kompetenzen, besondere Verantwortung oder beschwerliche Aufgaben zu berücksichtigen, und zwar im Ausmaß von bis zu 60 Prozent des Grundgehaltes bzw. bis zu 100 Prozent bei mehreren Zulagen (bisher 45 Prozent). Erhöht wurden auch die zulässigen Ausgaben der Mitarbeitenden für Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei Außendiensten: Sie wurden an jene der Führungskräfte angepasst.

Nach der Unterzeichnung des Entwurfs durch die Verhandlungsparteien müssen nun mehrere Verwaltungsstellen ein positives Gutachten dazu abgeben. Im Anschluss kann die definitive Unterzeichnung und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Region erfolgen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • nemesis

    Wenn ich das Richtig verstanden habe ist das nur eine Nachzahlung 2019/21, es braucht also noch Verhandlungen.
    In den nächsten Jahren werden viele in Pension gehen Jahrgang 1960/70 Geburtenstarke Jahre.
    Der Gehalt ist Wahrscheinlich in Ordnung aber wie es dann weiter geht einmal in Pension mit neuem Kalkulation System bleibt fraglich immer weniger Pension und die Lebenshaltungskosten bleiben hoch in Südtirol.
    Ist aber ein Allgemeines Problem und ein anders tema sollte ma aber beachten und nicht unterschätzen.

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