Das dritte Geschlecht
Der Verfassungsgerichtshof hat den Ball an die Politik weitergereicht: Der Gesetzgeber müsse jenen Menschen gerecht werden, die sich als nicht binär fühlen.
Der Spruch der Verfassungsrichter ist Aufsehen erregend:
Die Politik müsse auch jenen Menschen gerecht werden, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen.
Der Fall, um den es konkret geht, war vom Bozner Landesgericht aufgeworfen worden.
Das Landesgericht hatte über einen Antrag auf Änderung des Geschlechts in „nicht binär”, also weder weiblich noch männlich, zu befinden.
Das Gesetz sieht diese Möglichkeit bisher nicht vor. Daher hat das Landesgericht Bozen die Verfassungsfrage aufgeworfen und das Höchstgericht mit dem Fall befasst.
Nun sagen die römischen Höchstrichter:
Die mögliche Einführung eines dritten Geschlechts sei von so großer sozialer und rechtlicher Tragweite.
Der Gesetzgeber müsse aktiv werden.
Das Verfassungsgericht hat konkret festgelegt, dass die derzeitige Einordnung der Menschen in männlich und weiblich der Persönlichkeit von Menschen, die sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, nicht gerecht werde.
Sprich: Der Gesetzgeber müsse auch diesen Menschen die Möglichkeit einräumen, ihre eigene Persönlichkeit zu entfalten.
Denn eine Ungleichbehandlung dieser Menschen, die sich dem dritten Geschlecht zugehörig fühlen, würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, der ebenfalls im Verfassungsrang stehe.
Kommentare (14)
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