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Am Meer

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Ein 40-jähriger Mann, mit einer gerichtlichen Aufenthaltspflicht in Bozen belegt, wird beim Urlaub in Cesenatico erwischt.

Er hätte eigentlich (nachts) zuhause in Bozen sein müssen, stattdessen gönnte er sich einen Meerurlaub in Cesenatico. Was er dabei wohl nicht vorausgesehen hatte, war eine Polizeikontrolle.

Bei der Überprüfung seiner Personalien zur Meldung durch das Hotel, in dem der 40-jährige Bozner untergekommen war, stellte sich Folgendes heraus: Das Überwachungsgericht hatte in Vollstreckung einer Geldstrafe gegen ihn mehrere Maßnahmen verhängt. Überwachte Freiheit und eine zehntätige Aufenthaltspflicht in der Wohngemeinde Bozen und der Auflage, sich nachts in der eigenen Wohnung aufzuhalten. Außerdem musste sich der 40-Jährige täglich bei einer Polizeistation melden.

Alles Vorschriften, an die sich der Mann während seines Aufenthalts in Cesenatico unmöglich halten konnte.

Der Bozner wurde von der Polizei am Meer-Ort an der Adria aufgefordert, sich umgehend zurück nach Bozen zu begeben. Ihm droht nun ein Strafverfahren wegen Verletzung der Haftauflagen. (tom)

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