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Ungeklärte Täterschaft

 Das Verwaltungsgericht Trient hat den von LH Maurizio Fugatti verfügten Abschuss der Bärin KJI ausgesetzt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die bisher stets für Bären und Wölfe und gegen Abschussdekrete des Trentiner Landeshauptmannes Maurizio Fugatti entschieden hatte, war voraussehbar.

Am Freitagvormittag wurde bekannt, dass das TAR Trient das Abschussdekret für die Bärin KJI ausgesetzt hat.

In der Begründung der Entscheidung heißt es: „Obwohl zu berücksichtigen ist, dass in den betroffenen Gebieten eine rasche Antwort auf Sicherheitsbedürfnisse besteht, überwiegen die Gründe für eine Aussetzung der Maßnahme“. Der Abschuss der Bärin KJI, die Anfang der Woche bei Dro im Sarchetal einen französischen Wanderer angegriffen hatte (er wurde dabei mittelschwer verletzt), sei nicht vertretbar, auch weil es bisher keinen sicheren Nachweis über ihre Täterschaft gebe.

Den Rekurs gegen das Abschussdekret hatten die Tierschutzorganisationen Leal und LAV eingebracht. Die LAV warf Fugatti vor, dass betroffene Gebiet, in dem die Bär-Attacke stattfand, nicht abgesperrt zu haben, wie es in anderen Ländern üblich sei.

Das Abschussdekret stieß bei Tierschützern auf besondere Ablehnung, wie die KJI getaufte Bären zuletzt in Arco mit drei Jungen gesichtet wurde.

Die Bozner Parlamentsabgeordnete Michela Biancofiore flehte Fugatti deshalb um Gnade an.

Der Bozner FdI-Abgeordnete Alessandro Urzi` sprach angesichts der Aussetzungsentscheidung des Verwaltungsgericht Trient von einem „Gefühl der Machtlosigkeit der Institutionen“.

Es sei „ein Fehler“, so Urzi`, dass Gerichte die Tätigkeit der Verwaltungen auf solche Weise lähmten.

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