So jagt man Schnäppchen
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gibt Tipps, worauf man beim Schlussverkauf-Shoppen achten soll.
Der Sommerschlussverkauf 2024 steht vor der Tür.
Am Freitag, 19. Juli, fiel in vielen Orten Südtirols der Startschuss für den Sommerschlussverkauf 2024. Die Verbraucherzentrale Südtirol erinnert daran, dass aus diesem Anlass die Preise, nicht aber die Verbraucherrechte herabgesetzt werden dürfen.
Hier die wichtigsten Tipps für eine erfolgreiche Schnäppchenjagd.
Auch für Produkte im Ausverkauf gilt: sie müssen mangelfrei sein und den Werbeaussagen entsprechen.
Weist ein Produkt einen Mangel auf (der nicht extra gekennzeichnet und Anlass für einen zusätzlichen Rabatt war), muss dieses Produkt gemäß den Normen der Gewährleistung repariert oder durch ein mangelfreies ersetzt werden.
Sind beide Maßnahmen unmöglich, so muss der Kaufvertrag aufgelöst werden, wobei die VerbraucherInnen die defekte Ware zurückgeben und dafür das Geld (und keinesfalls einen Gutschein!) zurückerhalten.
Kartenzahlungen müssen grundsätzlich von Gewerbetreibenden akzeptiert werden, eine Weigerung kann mit einer Geldstrafe belegt werden
Einige Tipps zur Schnäppchenjagd:
- Überlegen Sie vorab, was Sie brauchen: eine Wunschliste hilft beim bewussten Einkauf.
- Die Angebote mehrerer Händler vergleichen.
- Was ein Geschäft schon vorher als Sonderangebot angepriesen hat, muss beim Saisonabschied nochmals reduziert werden. Daher empfiehlt es sich, bereits vor Schlussverkauf einen Blick in die Schaufenster zu werfen.
- Die beworbenen Preise gelten für alle KäuferInnen, und zwar ohne mengenmäßige Beschränkung oder Koppelung an irgendeine Bedingung und bis zum restlosen Verkauf des Bestandes. Die Kunden müssen mit einem von außen einsehbaren Hinweis darüber informiert werden, wenn der Warenvorrat erschöpft ist.
- Auch für den Schlussverkauf gilt: Kassenzettel oder Rechnung sorgfältig aufbewahren. Sie sind für eventuelle Reklamationen beim Händler oder auch für die Meldung eines Schadens, beispielsweise bei der Hausratversicherung, wichtig.
- Fehlerfreie Produkte müssen vom Händler grundsätzlich nicht zurückgenommen werden, während des Schlussverkaufs ebenso wenig wie in der Normalsaison. Tun sie es doch, geschieht dies aus Kulanz. Bei mangelfreier Schlussverkaufsware wird der Umtausch zumeist ausdrücklich ausgeschlossen. Wer ihn dennoch wünscht, bittet den Händler um einen Vermerk auf dem Kassenzettel oder der Rechnung.
- Auch bei sensationell niedriger Auszeichnung hat man Anspruch auf Waren ohne Mängel und im Rahmen des Gesetzes zur Gewährleistung auf die zugesicherten Eigenschaften. Wird ein Artikel billiger verkauft, weil er beispielsweise leicht verschmutzt ist oder eine Farbschattierung im Innenfutter aufweist, muss dies auch angegeben werden.
- Jeden Mangel, auf den ein Geschäft nicht ausdrücklich hingewiesen hat, kann der Kunde, wenn er ihn später bemerkt, reklamieren. Die Frist, Fehler zu beanstanden, währt 2 Jahre ab Kaufdatum.
- In den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast – also dass der Fehler zum Zeitpunkt des Kaufes nicht bestanden hat – beim Händler.
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