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„Ich bin beunruhigt“

Nach dem EuGH-Urteil: Wie Landesrat Luis Walcher den Spruch der Luxemburger Richter in Sachen Wolf kommentiert.

TAGESZEITUNG Online: Herr Landesrat, Ihr Kommentar zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs?

Luis Walcher: Das Urteil trifft eine klare Aussage. Die Wolfsjagd bleibt in Österreich nicht erlaubt. Andererseits wissen wir, dass es Bestrebungen gibt, den Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene zu senken. Es geht um diese Änderung, die wir erwirken müssen.

Was ändert sich mit diesem Urteil?

Nichts. Wenn wir in Südtirol einen Wolf abschießen wollen, braucht es ein Gutachten der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung Ispra und ein positives Gutachtes der lokalen Wildbeobachtungsstelle. Das Ganze muss außerdem sehr gut begründet sein.

Aber sehen Sie nach diesem Urteil noch Spielräume für eine Abschussverfügung für einen Problemwolf?

Ja, da sehe ich schon noch Spielraum. Eine solche Verfügung muss – wie gesagt – gut begründet sein, etwa mit der genauen Anzahl der Wolfsrisse und mit der Zahl der im betreffenden Gebiet zirkulierenden Wölfe. Man weiß inzwischen, dass in Italien 3.000 und in Südtirol über 300 Wölfe zirkulieren. Also denke ich, dass man aufgrund der lokalen Gegebenheiten sehr wohl eine plausible Begründung für ein Abschussdekret finden kann. Auch nach diesem EuGH-Urteil.

Im vergangenen Jahr hat es in Südtirol zwei Abschussverfügungen gegeben …

… die leider auf Antrag der Tierschutzorganisationen ausgesetzt worden sind. Aber ich sage es nochmal: Das Problem Wolf ist durch dieses neue Urteil nicht größer und nicht kleiner geworden als davor.

Das Um und Auf bleibt aber die Absenkung des Schutzstatus für den Wolf?

Richtig! Dieser Schutzstatus – und das beunruhigt mich – wird nicht so leicht abzusenken sein. Die Frage ist also: Sind wir in dieser Amtszeit imstande, den Schutzstatus für den Wolf abzusenken? 

Wenn nicht?

Wenn der Schutzstatus so hoch bleibt, haben wir kaum eine Chance, Wölfe zu entnehmen. Der bürokratische Aufwand für einzelne Wolfentnahmen ist so hoch, dass eine Abschussverfügung zur riesigen Aufgabe wird. Dabei wissen wir seit langem, dass die Rasse nicht am Aussterben ist. Das ist auch den Verantwortlichen in der EU klar.

Aber in einem konkreten Anlassfall können Sie sich vorstellen, eine Abschussverfügung zu erlassen?

Ja, wenn sich so ein Anlassfall stellt, werden wir das machen.

Interview: Artur Oberhofer

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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