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Schweres Delikt

Kassationsgerichtshof in Rom

Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder müssen in Italien laut einem Kassationsurteil vor einem Geschworenengericht abgehandelt werden. 

Strafverfahren gegen Personen, gegen die wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige ermittelt wird, werden von den Behörden zumeist unter Verschluss gehalten. Aus nachvollziehbaren Gründen des Opferschutzes. Wenn jemand dafür verurteilt wird, geschieht das häufig in einem verkürzten Verfahren hinter verschlossenen Türen, wovon die Öffentlichkeit nichts mitbekommt.

Das könnte sich nun ändern.

Wie aus einem Urteil der III. Sektion des Kassationsgerichtshof vom 14. Juni  (Nr. 9769/2024) hervorgeht, ist für Fälle von sexueller Gewalt, in denen das oder die Opfer im Sinne von Strafrechtsartikel 609-ter weniger als zehn Jahre alt sind, ein Schwurgericht zuständig.

Nach der bisherigen Rechtsprechung war ein dreiköpfiger Richtersenat für derartige Fälle zuständig.

Die Kassation betont, dass alle Strafverfahren nach Artikel 609-ter, von dem Urteil betroffen sind, in denen die strafbare Handlung vor Inkrafttreten einer Gesetzesreform vom 19. Juli 2019 verübt wurde.

In der Strafsektion des Bozner Landesgericht wurde bereits über das Kassationsurteil diskutiert. Man rechnet damit, dass es zu Schwurgerichtsverfahren zu diesem schweren Delikt kommen wird. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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