Der Vogelnest-Prozess
Ex-Landtagspräsidentin Rita Mattei fordert im Strafverfahren gegen Jürgen Wirth Anderlan weiter Schadensersatz.
Die Verhandlungen über einen außergerichtlichen Abschluss eines prominenten Strafverfahrens zum Vorwurf wegen Rufschädigung und Verletzung der Ehre eines „politischen Körpers“ sind offenbar nicht weit gediehen. „Wir haben ein Angebot gemacht, bei Rücknahme der Strafanzeige an einen gemeinnützigen Verein zu spenden“, sagt Nicola Canestrini, der Verteidiger des Landtagsabgeordneten Jürgen Wirth Anderlan (JWA). „Es gab ein Gespräch, mehr aber nicht“, antwortet Angelo Polo, Anwalt von Ex-Landtagspräsidentin Rita Mattei (Lega).
Sie hatte gegen den damaligen NoVax-Aktivisten Strafanzeige wegen eines Facebook-Posts vom 22. Jänner 2022 Strafanzeige erstattet.
Wirth Anderlan bezeichnete darin Mattei in Anspielung auf ihre Frisur despektierlich als „Präsidentin für Vogelnester“ und stellte die Frage: „War der Lockenstab zu heiß oder das Blondierungsmittel zu hochkonzentriert?“
Weiters schrieb der NoVax-Aktivist: „Ich könnte sie mir gut als Schlaftablettenverkäuferin oder als Puppe in unserer Obstwiese während der Erde vorstellen“.
Gestern hätte am Landesgericht eine weitere Vorverhandlung (im verkürzten Verfahren) zu diesem Fall stattfinden sollen – wegen einer Verhinderung von Verteidiger Canestrini wurde sie aber auf Oktober vertagt.
Doch wie es aussieht, kommt kein außergerichtlicher Vergleich zustande. Die Ex-Politikerin beharrt darauf, dass durch die Aussagen ihr Ruf und ihre Ehre verletzt worden ist und will keine Spende an Dritte, sondern Geld. In ihrer Einlassung als Nebenklägerin fordert Mattei 50.000 Euro Schadensersatz. Am Ende muss wohl Richterin Elsa Vesco entscheiden, ob ihr einer zusteht. (tom)
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Kommentare (20)
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opa1950
Lächerlicher geht es wohl kaum noch.Unverschämt diese Dame.
brutus
Was soll an einer Klage unverschämt sein??
…so viel ich weiß leben wir in einem Rechtsstaat!
heracleummantegazziani
Unverschämt sind die Kommentare von Wirth Anderlan. Kritik in der Sache ist ok und auch angebracht, aber das Reduzieren auf das Aussehen – wie er es häufig tut – ist höchstens ein Beweis für sein inexistentes Niveau. Bevor er nicht wirklich einmal auf die Schnauze fällt, wird er nicht verstehen, dass er zumindest seinen Stil ändern muss, wenn er schon sonst nichts auf die Reihe bekommt.
placeboeffekt
Man muss ja nicht gleich wegen jedem Käse beleidigt sein.
Und Wirth Anderlans Frisur bietet jede Menge Angriffsfläche, vorausgesetzt, jemand besitzt die notwendige Schlagfertigkeit
heracleummantegazziani
Das Problem ist, dass Beleidigen die einzige Sprache Anderlans ist, dass man da früher oder später reageiert ist eigentlich normal. Dass niemand Anderlan wegen seines Aussehens attackiert zeigt, dass andere ein höheres Niveau haben oder wenigstens mehr Anstand.
foerschtna
Ich denke mal, dass JWA sicher nicht so dünnhäutig reagieren würde, wenn sich jemand über seinen Bart oder seine Glatze lustig machen würde. Dünnhäutigkeit ist halt auch immer eine Begleiterscheinung von Arroganz und Narzissmus.
placeboeffekt
Nun
Man kann sich auch auf hohem Niveau Beleidigungen um die Ohren hauen
Bessie Braddock „Winston, you are drunk, and what’s more you are disgustingly drunk.“
Winston Churchill
„ My dear, you are ugly, and what’s more, you are disgustingly ugly. But tomorrow I shall be sober and you will still be disgustingly ugly.‘
heracleummantegazziani
@foerschtna – Es ist keine Rechtfertigung Menschen zu beleidigen, weil man selbst vielleicht anders reagieren würde. Aber der gute JWA ist selbst schon auch seeeehr dünnhäutig und akzeptiert nicht einmal Fakten als Gegenrede. Versuchen Sie mal ihm auf Facebook kontra zu geben. So schenll können Sie gar nicht schauen und der Kommentar ist gelöscht und Sie blockiert.
heracleummantegazziani
@placeboeffekt – very british indeed! :)))
pingoballino1955
Hermann und summer 1 etwas für euch zum Nachdenken!!!
artimar
Wenn es schon um „Rufschädigung und Verletzung der Ehre eines „politischen Körpers“ (s.o.), also um Art. 342 StGB geht, fragt man sich, wieso hat sich dann nicht das Land als Zivilpartei ins Verfahren eingebracht.
heracleummantegazziani
De facto hat er ja explizit Mattei beleidigt, nicht die Institution. Art. 342 greift übrigens nur, wenn die Beleidigung im Beisein der politischen Institution getätigt wird („al cospetto del Corpo…“). Das ganze bezieht sich aber auf JWAs Facebook-Aktivität.
artimar
Dann ist es Art. 595 StGB.
Der Zeitungsartikel s.o.: „Rufschädigung und Verletzung der Ehre eines „politischen Körpers“ demnach falsch.
artimar
Mal schauen, ob JWA damals das Vorhandensein von Vogelnestern am Landtag belegen kann.
heracleummantegazziani
Ich weiß nicht aufgrund welchen Artikels Mattei JWA angezeigt hat, allerdings wäre Art. 595 m.E.n. angebrachter. Auch dieser Artikel sieht übrigens den Strafbestand der Verleumdung politischer Institutionen vor, von daher ist der Artikel nicht falsch, denn auf einen bestimmten Artikel nimmt er ja nicht Bezug.
Fakt ist, dass JWA glaubt er hätte Narrenfreiheit. Eine Verurteilung wäre vielleicht eine Form von Erziehung. Er ist allerdings nicht so dumm, dass er nicht versteht, dass er sein Wahlvolk verliert, wenn er nicht mehr täglich deftige Parolen herumschleudert.
Allein die Tatsache, dass sein Rechtsanwalt eine Spende als Schadensersatz angeboten hat, zeigt schon, dass man sich bewusst ist, dass es zu einer Verurtelung kommen wird, wenn Mattei die Sache durchzieht.
meintag
Der 0€ Bauer muss dann halt sein sauer verdientes Geld welches Er als Landtagsgewählter bekommt weiterreichen. Hat Er gerade im Hinblick auf den Prozess kandiert?
pingoballino1955
Dieses Dilemma wird sicher so ausgehen,dass der Andelahn zahlen muss,wieviel das entscheidet das Gericht! Man kann etwas meinen und sagen,aber bitte auf korrekte Weise das scheint Anderlahn noch nicht kapiert zu haben!
pingoballino1955
Meintag,er hat ja anscheinend keine Steuern bezahlt,dann zahlt er halt jetzt!
sorgenfrei
Ser anderlan verbreitet fake news und braune sülze… und dem ist allerdschnellst einhalt zu bieten… hierzu sind alle (rechtsstaatlichen) mittel nur allzu recht!
prof
Na ja,bezüglich Vogelnest,aber laut Foto,man kann es natürlich interpretieren wie man will.