Unverständliche Gespräche
Im Strafverfahren zur ersten Maskenlieferung an den Sanitätsbetrieb gewinnen die Beschuldigten Zeit, die nächste Vorverhandlung findet frühestens Ende September statt.
von Thomas Vikoler
Ein halbes Dutzend Verhandlungen benötigte bisher ein besonderes Beweissicherungsverfahren am Landesgericht. Darin werden die Telefonate und Umgebungs-Abhörungen zur Strafermittlung zur ersten, von der Firma Oberalp vermittelten Lieferung von chinesischer Schutzausrüstung ausgewählt.
Parallel dazu läuft am Landesgericht eine Vorverhandlung zur Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den damaligen Sanitäts-Generaldirektor Florian Zerzer und Oberalp-Geschäftsführer Christoph Engl zum Vorwurf der betrügerischen Handlungen bei öffentlichen Lieferungen.
Die nächste Verhandlung ist für den 12. Juli angesetzt, wird aber vertagt werden. Der Grund: Ein dreitägiger Ausstand der Strafverteidiger wegen eines Protests gegen die Justizreform der Regierung Meloni, der just auf die zweite Hälfte der kommenden Woche angesetzt wurde.
Die Verteidiger von Zerzer und Engl hätten am 12. Juli ohnehin eine Vertagung beantragt, denn auf der jüngsten Verhandlung im Beweissicherungsverfahren am Mittwochnachmittag am Landesgericht wurde dieses wiederum nicht abgeschlossen. Richter Emilio Schönsberg vertagte auf den 19. September.
Und zwar deshalb, weil die Staatsanwaltschaft zehn Audio-Files im Prozessakt haben möchte, welche die beauftragten Gerichtsgutachter als teilweise oder gänzlich unverständlich klassifiziert haben.
Es geht um die Ergebnisse eines Lauschangriffs der Carabinieri-Sondereinheit NAS im Freien, auf denen starke Außengeräusche wie Autolärm zu hören sind. Die abgehörten Gespräche sind aus der Sicht der Gerichtsgutachter nicht transkribierbar. Die Staatsanwaltschaft verweist dagegen darauf, dass sie die NAS-Beamten größtenteils verstehen konnten, und drängt folglich auf eine Rekonstruktion des Inhalts mit erhöhtem technischem Aufwand.
Also beauftragte Richter Schönsberg die Gutachter, einen erneuten Transkriptionsversuch zu unternehmen.
Von der Liste der potenziell verfahrensrelevanten Abhörungen gestrichen wurden dagegen zwei Telefonate, die Zerzer mit Anwälten bezüglich der Verteidigungsstrategie geführt hatte. Diese sind laut Strafprozessordnung nicht zulässig.
Weiter offen ist, ob einige Anrufe, die ohne Antwort blieben, in den Verfahrensakt aufgenommen werden. Die Verteidigung ist der Ansicht, dass sie nicht relevant für das Verfahren sind.
Bisher wurden im Beweissicherungsverfahren 450 Telefonate und Abhörungen zugelassen, ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Anträge für nicht weniger als 1.600 gestellt. Die ausgewählten Telefonate betreffen allein den Zeitraum nach dem ersten Ankauf von Masken und Schutzanzügen.
Mit der zweifachen Vertagung im Beweissicherungsverfahren bzw. der Vorverhandlung, die frühestens Ende September fortgeführt werden wird, gewinnen die beiden Beschuldigten wertvolle Zeit im Hinblick auf einer Verjährung der ihnen vorgehaltenen Straftat. Mindestens zwei Monate.
Kommentare (33)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.