Das Hauptverfahren
Omer Cim muss wegen des Mordes an Celine Frei Matzohl vor ein Schwurgericht.
Die Entscheidung von Vorverhandlungsrichter Emilio Schönsberg war voraussehbar. Er hat am Freitag die Einleitung eines Hauptverfahren gegen den 28-jährigen Türken Omer Cim verfügt, er muss am 17. September vor ein Schwurgericht.
Cim wird vorgeworfen, seine Ex-Freundin Celine Frei Matzohl am 12. August vergangenen Jahres in Schlanders mit mehreren Messerstichen ermordet zu haben.
Seine Verteidigerinnen Claudia Benedetti und Alessandra D’Ignazio beantragten in der Vorverhandlung die Einstellung des Verfahrens wegen gänzlicher Unzurechnungsfähigkeit. Richter Schönsberg hatte in der vorangegangenen Verhandlung ein Beweissicherungsverfahren für die Klärung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten abgelehnt.
Ein neuer Antrag auf ein Gerichtsgutachten dürfte im Schwurgerichtsprozess gestellt werden.
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Kommentare (3)
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brutus
„Einstellung des Verfahrens wegen Unzurechnungsfähigkeit“?????
…nein…
„Verurteilung wegen Unberechenbarkeit!“
..
carlotta
Gott sei Donk, gibts no Richter mit a Ehre.. Vermiss i bei Frauen de an Frauenmörder verteidigen…
… mittlerweilen glab jo, dass de olle synthetische Drogen nehmen, de unzurechnungsfähig mochen und somit olm a scusa pronta…
sepp
Der gehört verurteilt und ende