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Genehmigter Nachtragshaushalt

Der erste Gesetzgebungsausschuss hat den Nachtragshaushalt der Region genehmigt. Diskussionen gab es zur Einrichtung des Kabinettsamts für den Präsidenten der Region.

Nachdem die 1. Gesetzgebungskommission am Montag die ersten vier Artikel des Gesetzentwurfs Nr. 5 – Nachtragshaushalt der autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2023-2025 (eingebracht von der Regionalregierung) – begutachtet und befürwortet hatte, hat am Dienstag die 2. Gesetzgebungskommission unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg die restlichen Artikel (von insgesamt 18) in Augenschein genommen.

Nach den Erläuterungen durch Giulia Zanotelli, Vizepräsidentin der Regionalregierung, ging es in der Debatte vor allem um einen Punkt im Entwurf: die Einrichtung eines Kabinettsamts für den Präsidenten der Region und dessen ersten Stellvertreter sowie weitere Bestimmungen zur Personalordnung (Art. 10). Francesca Parolari (PD), Roberto Stanchina (Campobase), Zeno Oberkofler (Grüne) und Andreas Leiter Reber (Gemischte Fraktion) kritisierten die Einführung des neuen Amtes und waren der Meinung, dass die umfassenden Bestimmungen zum Personal in ein eigenes Gesetz gehörten und eine eigene Debatte verdient hätten. Vizepräsidentin Zanotelli erläuterte die Aufgaben des neuen Amtes und betonte, dass durch diese Maßnahme keine Mehrkosten verursacht würden.

Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 6 Ja und 4 Nein angenommen.

Mit derselben Mehrheit (6 Ja, 4 Nein) hat die Kommission auch ein positives Gutachten zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region 2024 (eingebracht von der Regionalregierung) abgegeben. Vonseiten der Opposition wurde allerdings angemerkt, dass dieses wichtige Planungsdokument erst spät übermittelt wurde, zu spät für eine eingehende Debatte.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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