Der Renten-Hammer
Die Altmandatare scheitern vor dem Landesgericht Trient mit ihrer Klage gegen die Kürzung ihrer Leibrenten auf ganzer Linie – und müssen auch die Prozesskosten tragen.
von Matthias Kofler
Im Büro von Regionalratspräsident Roberto Paccher in Trient knallten gestern die Sektkorken: Grund für die Feierlaune ist das Urteil des Landesgerichts Trient im Fall „Oskar Peterlini vs. Regionalrat“, das am 19. Juni dieses Jahres veröffentlicht wurde. „Ein ganz wichtiges Urteil“, wie Roberto Paccher betont. Auf zwölf Seiten rekonstruiert die Richterin Renate Fermanelli den Leibrentenfall, der die Politik in der Region seit zehn Jahren in Atem hält, lobt das sorgfältige und korrekte Vorgehen des Regionalrats und weist den Rekurs der ehemaligen Abgeordneten, bei dem es um die Rückzahlungsforderung von nicht weniger als 20 Millionen Euro ging, in allen Punkten ab. Doch damit nicht genug: Den Ex-Mandataren wurden auch die Kosten des Verfahrens auferlegt, was in solchen Angelegenheiten nicht alltäglich ist.
Der Hintergrund: Nachdem das Verfassungsgericht im Jahr 2021 entschieden hatte, dass die Kürzung ihrer Leibrentenvorschüsse rechtmäßig war, änderten 65 Ex-Abgeordnete ihre Strategie: Sie beauftragten den Berater und ehemaligen FI-Parlamentarier Giacomo Zaccagna damit, Geld vom Regionalrat einzutreiben, das sie angeblich zu viel an Steuern gezahlt hatten. Der ehemalige SVP-Politiker Oskar Peterlini reichte eine Pilotklage ein, in der er behauptete, der Regionalrat habe seit 2005 einen falschen Steuerfreibetrag angewandt: Seiner Meinung nach sollten 65 Prozent der monatlichen Bruttopension und des Vorschusses steuerfrei sein. Die Ex-Mandatare, die die Peterlini-Klage mittrugen, mussten Zaccagna einen Verlustbeitrag von 500 bis 1.000 Euro pro Kopf zahlen, je nach Streitwert.
Nach Schätzungen des Regionalrats hat der Berater über 100.000 Euro in die haarige Angelegenheit gesteckt. Laut Präsident Paccher hat Zaccagna großen Druck auf die Abgeordneten und MitarbeiterInnen des Regionalrats ausgeübt, wiederholt Zahlungsaufforderungen verschickt und seine Position vehement verteidigt, „als ob es das Evangelium wäre“, um nicht mit leeren Händen dazustehen. Zaccagna beschuldigte die Regionalverwaltungen der „völligen Desorganisation und Ineffizienz“. Riesige Summen an Steuergeldern würden buchstäblich zum Fenster hinausgeworfen. Solche Zustände gebe es „nicht einmal in Burundi und Ruanda“, beklagte der Berater.
In erster Instanz wurde den Ex-Abgeordneten Recht gegeben, woraufhin Zaccagna die Steuererklärungen seiner Mandanten selbst „korrigierte“. Gegen dieses Urteil legte der Regionalrat jedoch Berufung ein, in der festen Überzeugung, immer korrekt und gesetzeskonform gehandelt zu haben und den Ex-Politikern daher keinen einzigen Cent zu schulden. Richterin Fermanelli bestätigt jetzt in ihrem Urteil, dass der Regionalrat immer den korrekten Steuerfreibetrag angewandt hat. „Die ehemaligen Mandatare und ihr Berater Zaccagna haben auf ganzer Linie verloren“, freut sich Paccher.
Der Regionalratspräsident hofft, dass damit endlich ein Schlussstrich unter diese nicht enden wollende Geschichte gezogen werden kann. Nachdem das erstinstanzliche Urteil zu ihren Gunsten ausgefallen war, weigerten sich einige Ex-Mandatare kategorisch, ihre zu viel erhaltenen Pensionsvorschüsse aus dem Jahr 2012 an den Regionalrat zurückzuzahlen, wozu sie bereits vom römischen Verfassungsgerichtshof verurteilt worden waren. Hätten sie mit ihrer Auslegung in der Steuersache Recht bekommen, hätte dies direkte Auswirkungen auf ihre monatlichen Leibrenten in Höhe von 3.700 Euro netto und auf den Vorschuss, der ihnen im Rahmen der Thaler-Reform 2021 ausgezahlt wurde, gehabt. So forderte der ehemalige LVH-Direktor Hanspeter Munter die Auszahlung des gesamten Bruttobetrages: 1.721.141,20 Euro. „Wir bleiben bei unserer bisherigen Linie“, sagt Roberto Paccher, „und fordern die Beträge ein, die die ehemaligen Mandatare an den Regionalrat zurückzahlen müssen.“
Kommentare (14)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.