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Vorteil & Strafe


Die Transportgesellschaft SAD muss die nun vom Staatsrat verhängte Strafe von 803.092 Euro wegen Ausnutzung einer markbeherrschenden Stellung wohl oder übel zahlen.

Von Thomas Vikoler

Die Transportgesellschaft SAD, ehemalige Dominatorin im öffentlichen Nahverkehr in Südtirol, hat zuletzt mehrere Klagen gegen die Landesverwaltung zurückgezogen. Eine bewusste Strategie, um die Zulassung zur jüngst von der Landesregierung beschlossenen Zug-Ausschreibung nicht zu gefährden. Der SAD droht, nach dem Verlust der außerstädtischen Buslinien, auch ein Ende seiner aktuellen Zugdienste.

Von einem Verfahren, in das auch das Land Südtirol mit involviert ist, konnte und wollte
sich das vom Pfalzner Ingemar Gatterer kontrollierte Unternehmen nicht verabschieden. Das Verfahren zu einer Millionenstrafe der Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato). Diese verdonnerte die SAD am 10. April 2019 (Verfügung Nr. 27635) zu einer Strafe von 1.147.275 Euro.

Begründung: Das Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und dem Konzessionsgeber, dem Land, im Vorfeld der ersten Bus-Ausschreibung 2018 die geforderten Daten nicht oder verspätet mitgeteilt.

Das Land verlangte im Februar 2017 vom damaligen Groß-Konzessionär u.a. das Verzeichnis des Personals und der dazugehörigen Kosten, Verzeichnis der Autobusse samt technischer Daten, die Liste der Remisen und Abstellplätze.

Die kurze und knappe Antwort der SAD: Das zuständige Landesamt sei bereits im Besitz der angefragten Informationen.

Ein Rekurs des Unternehmens gegen die Millionenstrafe von AGCM wurde im Jahre 2019 vom Verwaltungsgericht Latium umfassend abgewiesen. Es bestätigte die Vorgangsweise der Wettbewerbsbehörde, die der SAD in ihrer Verfügung unterstellte, sich durch das Zurückhalten der Informationen einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern bei der Ausschreibung zu verschaffen.

Diese Einschätzung erhält nun auch eine Bestätigung durch die VI. Sektion des Staatsrats, der eine Anfechtung des TAR-Urteils seitens der SAD weitgehend abgewiesen hat. Die Strafe war demnach rechtens in der ihrer Substanz, nicht aber in ihrem Ausmaß. Der Staatsrat reduzierte die Strafe auf 803.092 Euro. Außerdem wurde Rekursstellerin zur Zahlung von 5.000 Euro an die Wettbewerbsbehörde bzw. dem Land Südtirol zu bezahlen.
Die SAD wird die 803.092 Euro wohl oder übel zahlen müssen. Zwar besteht die Möglichkeit einer Kassationsbeschwerde, die Chancen auf eine Aufhebung des nun ergangenen Urteils sind aber verschwindend gering. Die Rekursgründe für das Berufungsverfahren waren ausschließlich inhaltlicher Natur, die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts wurde nicht beanstandet.

Bemerkenswert ist die Argumentation der SAD-Anwälte, die Nicht-Herausgabe der Informationen an das Land sei wettbewerbsrechtlich nicht relevant gewesen, weil die Ausschreibung im Juli 2018 von der Landesregierung annulliert worden sei.
Im laufenden Strafprozess am Bozner Landesgericht gegen den damaligen Wettbewerbsverantwortlichen Günther Burger und LiBus-Chef Markus Silbernagl, bei der Gatterer jüngst als Zeuge auftrat, argumentiert die Transportgesellsschaft als Nebenklägerin genau umgekehrt. Sie sei die Geschädigte des kurz vor der Abgabefrist gestoppten Wettbewerbs.

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