Die Studienbeihilfen
Für den Medizinstudiengang der Universität Cattolica, der ab Herbst an der Claudiana angeboten wird, können angehende Studierende ab eine Studienbeihilfe beantragen.
Als Unterstützung zur Abdeckung der jährlichen Universitätsgebühren, die für den Studiengang „Medicine and Surgery“ in Bozen anfallen, gewährt das Land Studienbeihilfen. Voraussetzung für den Zugang ist unter anderem der Zweisprachigkeitsnachweis des Landes (Deutsch-Italienisch auf Niveau B2).
Interessierte müssen zudem eine Dienstverpflichtung unterschreiben, wonach sie vier Jahre lang innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss der Facharztausbildung oder Sonderausbildung in Allgemeinmedizin im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes arbeiten.
Die Beihilfe wird für die Mindestdauer von sechs Jahren gewährt und ist zudem auch mit anderen Förderungen des Landes kumulierbar (Studienbeihilfen aufgrund der wirtschaftlichen Lage und Leistungsstipendien, die über das Amt für Hochschulförderung ausbezahlt werden).
Die Gesuche können ab sofort und bis 10. September 2024 um 12.00 Uhr eingereicht werden.
Das Gesuchsformular und die entsprechende Wettbewerbsausschreibung sind im Internetportal „CIVIS“ verfügbar. Informationen zur Studienbeihilfe für Medizinstudierende erteilt das Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen unter der Mailadresse [email protected] sowie telefonisch unter 0471 41 81 54 oder 0471 41 81 50.
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